Das Wichtigste auf einen Blick
- Nur Honorarberatung ist unabhängige Finanzberatung
- Honorarberatung hat mehr Vorteile als Nachteile
- Es gibt unterschiedliche Honorarmodelle
- Was ein Honorarberater macht, hängt von seiner Zulassung ab
- Vier geschützte Berufsbezeichnungen zeichnen "echte" Honorarberater aus
- Google, Berater-Lotse und das Honorarberater-Register (VDH) helfen bei der Suche
- Eine Überprüfung über Impressum, Erstinformation und die Register ist ratsam
- Welcher Honorarberater zu Ihnen passt, hängt von Ihren Präferenzen ab
Vorwort
Honorarberatung in Deutschland steckt nach wie vor in den Kinderschuhen. Dennoch scheinen immer mehr Verbraucher von Honorarberatung zu erfahren und sich zu fragen, wie sie einen Honorarberater finden. Zum einen, weil die Verbraucherzentralen in ihren Beratungen zur Altersvorsorge und Geldanlage empfehlen, einen Honorarberater für konkrete Maßnahmen zu beauftragen. Zum anderen, weil Verbraucher nach und nach realisieren, dass „kostenlose Finanzberatung“ meist Abzocke ist.
Doch Vorsicht! Die Bezeichnung „Honorarberater“ ist genauso wenig gesetzlich geschützt wie die Bezeichnung „Finanzberater“. In dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung erfahren Sie Grundsätzliches über Honorarberatung, wie Sie einen Honorarberater finden, wie Sie einen Honorarberater überprüfen können und wie Sie einen passenden Honorarberater auswählen.
Was ist Honorarberatung?
Unsere Sprache ist das gängige Mittel der Kommunikation. Sie hat den Zweck, Klarheit in unser Leben zu bringen. Begrifflichkeiten prägen unser Verstehen und sollen uns das Leben einfacher machen. Hören wir das Wort „Steuerberatung“, dann wissen wir, dass es sich um eine Beratung zum Thema „Steuern“ handelt. Hören wir das Wort „Rechtsberatung“, wissen wir, dass es um das Thema „Recht“ geht. Das Prinzip der Ableitung und Sinngebung eines Wortes funktioniert jedoch bei dem Begriff „Honorarberatung“ nicht. Denn bei Honorarberatung handelt es sich nicht – wie man annehmen könnte – um eine Beratung zum Thema „Honorar“, sondern um die einzige Form der unabhängigen Finanzberatung. Denn die Beratung wird nicht mit Provisionen, sondern mit einem Honorar direkt vom Verbraucher vergütet. Dadurch entstehen keine Fehlanreize wie bei klassischen Finanzberatern. Finanzberater, die rein auf Honorarbasis tätig sind, werden demzufolge als „Honorarberater“ bezeichnet. Sie arbeiten unabhängig von Produktanbietern und dadurch ausschließlich im Sinne des Verbrauchers.
Vor- und Nachteile der Honorarberatung
Vorteile
- Keine Fehlanreize durch Provisionen
- Unabhängigkeit von Produktanbietern
- Verbraucherorientierung
- Transparente und geringere Kosten
Nachteile
- Interessenkonflikt je nach Honorarmodell
- Mangels Regulierung können utopische Honorare abgerechnet werden
Was kostet Honorarberatung?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal in einem Satz beantworten, da die Honorarberatung verschiedene Honorarmodelle kennt. Die gängigsten Vergütungsvarianten sind das Zeithonorar, das Pauschalhonorar und das Honorar abhängig vom verwalteten Vermögen. Der Vollständigkeit halber sei das Mengenhonorar, das Einkommenshonorar und das Erfolgshonorar erwähnt. Die individuellen Kosten für den Verbraucher können je nach Modell stark variieren. Ich gehe nachfolgend auf die drei Wichtigsten ein.
Zeithonorar
Bei dem Zeithonorar stellt der Honorarberater die geleistete Zeit in Rechnung. Basis der Berechnung ist ein Stundensatz, der in der Regel zwischen 150 und 250 Euro liegt. Beispiel: Nehmen wir der Einfachheit halber einen Stundensatz von 200 Euro an. Dann bezahlen Sie für eine zweistündige Beratung 400 Euro, für eine ausführlichere fünfstündige Beratung 1.000 Euro. Für punktuelle Beratungen ist das durchaus ein geeignetes Modell.
Pauschalhonorar
Bei dem Pauschalhonorar wird vor der Beratung eine Gesamtsumme als Honorar vereinbart. Diese kann bis zu mehreren Tausend Euro betragen. Das Gesamthonorar ist für beide bindend. Das Pauschalhonorar bietet sich bei einer Anlageberatung und insbesondere bei ganzheitlichen Beratungen wie Vermögens-/Ruhestandsplanung, Vermögensberatung und Vermögensverwaltung an.
Honorar abhängig vom verwalteten Vermögen
Das Honorar abhängig vom verwalteten Vermögen basiert auf einen festgelegten Prozentsatz, der im Durchschnitt bei 1,2% liegt. In der Regel findet dieser lediglich auf das am Kapitalmarkt angelegte Vermögen Anwendung. Beispiel: Angenommen Ihr Anlagevolumen beträgt eine Million Euro. Bei einem Honorar von einem Prozent, bezahlen Sie für die Vermögensverwaltung 10.000 Euro – pro Jahr. Liegt der Prozentsatz bei 1,5 Prozent, zahlen Sie 15.000 Euro. Steigt das Vermögen, steigt auch das Honorar und umgekehrt.
Warnhinweis: Vorsicht bei Honorarvermittlung
Wenn etwas nicht vollständig durch den Gesetzgeber reguliert ist, ist Spielraum für Kreativität vorhanden. So gibt es leider Marktteilnehmer, die ein Honorar bei erfolgreicher Vermittlung in teils utopischen Höhen berechnen. Dabei wird meist ein Prozentsatz auf die Anlage- oder Beitragssumme (Sparrate x 12 x Jahre) zugrunde gelegt. Dies ist nichts anderes als eine Provision vom Kunden.
Das macht ein Honorarberater
Ein Honorarberater berät seine Kunden je nach Zulassung in Finanz- und/oder Versicherungsangelegenheiten. Dabei agiert er vollkommen unabhängig und spricht keine Empfehlungen aufgrund von Abhängigkeiten oder Provisionen aus. Seine Vergütung erfolgt auf Honorarbasis. Dadurch liegt vollkommene Kundenorientierung vor. Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die unterschiedlichen Beratungsdienstleistungen:
- Anlageberatung
- Altersvorsorgeberatung
- Finanz-/Ruhestandsplanung
- Finanzierungsberatung
- Generationenberatung
- Produktanalyse
- Versicherungsberatung
- Vermögensverwaltung
Zulassungsarten von Honorarberatern
Solange etwas nicht gesetzlich geregelt ist, ist die Gefahr groß, dass Missbrauch stattfindet. Es ist zu beobachten, dass Honorarberatung mittlerweile von vielen Marktteilnehmern angeboten wird – auch von Versicherungsmaklern, Finanzanlagenvermittlern oder sonstigen Finanzberatern. Nicht selten erfährt man von Verbrauchern, dass sie bei den Vorgenannten ein Beratungshonorar entrichtet haben, aber bei der Umsetzung dann doch Provisionsverträge unterschreiben sollten. Das ist alles andere als seriös geschweige denn verbraucherfreundlich. Nachfolgend finden Sie die geschützten Berufsbezeichnungen von Honorarberatern, die einem Provisionsannahmeverbot unterliegen:
Honorar-Anlageberater
Honorar-Anlageberater sind Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder Zweigniederlassungen nach § 53b Abs. 1 Satz 1 und 2 oder Absatz 7 KWG, die die Anlageberatung im Sinne des § 2 Abs. 8 Satz 1 Nr. 10 WpHG erbringen. Das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) hat klare Regeln: Bezeichnungen wie „Unabhängiger Honoraranlageberater“ darf nach Paragraf 94 WpHG nur führen, wer einen Eintrag im Register unabhängiger Honorar-Anlageberater der Bafin führt. Die Voraussetzungen dafür sind streng, da unter anderem keine Provisionen einbehalten werden dürfen.
Honorar-Finanzanlagenberater
Die Bezeichnung „Honorar-Finanzanlagenberater“ gilt sowohl für Unternehmen als auch Einzelpersonen und unterteilt sich in drei unterschiedliche Kategorien in Abhängigkeit der Art der Finanzprodukte. Für alle drei Kategorien gilt ein Provisionsannahmeverbot und Unabhängigkeitsgebot.
Kategorie 1: Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen offenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34h Absatz 1 Satz 4 GewO i. V. m. 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 GewO
Kategorie 2: Anteile oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagegesetzbuch vertrieben werden dürfen (§ 34h Absatz 1 Satz 4 GewO in Verbindung mit § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 GewO)
Kategorie 3: Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 VermAnlG (§ 34h Absatz 1 Satz 4 GewO i. V. m. § 34f Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 GewO)
Sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen werden in das Vermittlerregister der DIHK eingetragen.
Honorar-Immobiliendarlehensberater
Honorar-Immobiliardarlehensberater nach § 34i Absatz 5 GewO können Unternehmen oder Einzelpersonen sein, die unabhängige Finanzberatung in diesem Bereich anbieten wollen. Sie unterliegen der Erlaubnispflicht nach § 34i Absatz 1 GewO als Immobiliardarlehensvermittler. Für die Tätigkeit als Honorar-Immobiliardarlehensberater gibt es keinen eigenständigen Erlaubnistatbestand.
Es sind jedoch besondere gewerberechtliche Berufspflichten zu beachten: Für die Empfehlung pro oder contra eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags oder eine entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfe muss eine ausreichende Anzahl von auf dem Markt angebotenen Verträgen herangezogen werden. Zudem dürfen vom Darlehensgeber keine Provisionen angenommen werden und man darf in keinster Weise von ihm abhängig sein.
Sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen werden in das Vermittlerregister der DIHK eingetragen.
Versicherungsberater
Die Bezeichnung „Versicherungsberater“ wird oft umgangssprachlich verwendet, ist jedoch nur für eine bestimmte Gruppe von Unternehmen oder Einzelpersonen gültig. Wer gewerbsmäßig als selbständiger Versicherungsberater tätig werden will, bedarf der Erlaubnis nach § 34 d Abs. 2 der GewO. Der Versicherungsberater darf seine Tätigkeit nur durch den Auftraggeber vergüten lassen. Zuwendungen eines Versicherers im Kontext mit der Beratung, insbesondere auf Grund einer Vermittlung als Folge der Beratung, darf er nicht annehmen sowie in keiner Abhängigkeit stehen.
Sowohl Unternehmen als auch Einzelpersonen werden in das Vermittlerregister der DIHK eingetragen.
Schritt 1: Honorarberater finden
Wie aber finden Sie jetzt einen echten Honorarberater ohne bei etlichen Finanzberatern vorsprechen oder zig Internetseiten durchforsten zu müssen? Hier gibt es drei Wege, da noch keine öffentlich zugängliche Liste von den Aufsichtsbehörden betrieben wird. Lediglich für Honorar-Anlageberater gibt es eine Auflistung von Finanzdienstleistungsunternehmen, die von der BaFin geführt wird.
Für die Suche nach einem Honorarberater eignet sich natürlich Google wie in sämtlichen Bereichen des Lebens. Geben Sie in der Google-Suche die jeweilige Zulassung in Kombination mit Ihrem Wohnort oder Großstadt in der Nähe ein. Wenn Sie Beratungsbedarf zu Versicherungen haben und in Köln wohnen, geben Sie „Versicherungsberater Köln“ ein, bei Beratungsbedarf zu Geldanlage entsprechend „Honorar-Finanzanlagenberater Köln“ .
Berater-Lotse
Die Verbraucherzentralen empfehlen das Portal Berater-Lotse. Einfach Postleitzahl oder Ort eingeben, Umkreis bestimmen und Berufsgruppe in Abhängigkeit Ihres Beratungsbedarfs auswählen. Dann klicken Sie auf „Suche starten“. Allerdings ist hier nicht jeder Honorarberater gelistet.
Verbund deutscher Honorarberater
Seit 2024 betreibt der „Verbund deutscher Honorarberater“ das Honorarberater-Register (VDH). Dort können Sie entweder die Umkreissuche oder die bundesweite Suche (Videoberatung) nutzen und die gewünschte Sparte auswählen. Dort sind jedoch auch nicht alle Honorarberater gelistet.
Bitte beachten Sie unbedingt den Disclaimer des VDH, da hier auch Berater mit Provisionszulassungen gelistet sind.
In das Register sind Dienstleister aufgenommen, die entweder über eine Erlaubnis als Versicherungsberater (§ 34d Abs. 2 GewO) oder Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO) verfügen. Inhaber einer Erlaubnis als Honorar-Finanzanlagenberater können zusätzlich über eine Erlaubnis als Versicherungsmakler (§ 34d Abs. 1 Nr. 2 GewO) verfügen. In diesem Falle ist der Honorar-Finanzanlagenberater berechtigt, im Versicherungsbereich Dienstleistungen auf Provisionsbasis zu erbringen. Die von uns in das Register aufgenommenen Dienstleister haben jedoch gegenüber dem VDH eine Selbstverpflichtung abgegeben, unabhängig von den gesetzlichen Befugnissen Dienstleistungen ausschließlich auf Honorarbasis zu erbringen.
Damit Sie Rechtssicherheit haben, sollten Sie nur Honorarberater kontaktieren, die keine Provisionszulassung haben. Denn die abgegebene Selbstverpflichtungserklärung ist in der Praxis nur sehr schwer kontrollierbar.
Stiftung Warentest erwähnt den "Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V." in ihrer Warnliste Geldanlage
Bei der Suche nach einem Honorarberater stößt man sehr schnell auf den „Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V.“.
Am 05.07.2022 hat die Wirtschaftswoche in einem umfassenden Bericht brisante Details veröffentlicht, die an der Seriosität stark zweifeln lassen.
Was steckt wirklich hinter dem Bundesverband unabhängiger Honorarberater?
Der Bundesverband unabhängiger Honorarberater gibt sich seriös, ist offenbar aber vor allem Marketinginstrument einer einzelnen Beratung. Einblicke in die Abgründe einer umstrittenen Branche.
Mächtig offiziell sieht sie aus, die Homepage des Bundesverbands unabhängiger Honorarberater. Schwarz-Rot-Gold im Logo, eine Waage daneben, eine Adresse am Berliner Kurfürstendamm. Wer hier nach einem unabhängigen Anlageberater fragt, der ist, so scheint es, gut beraten. Ein „Honorarberater-Register“ soll Suchenden einen Experten in ihrer Nähe anzeigen. Statt einer Liste mit Namen erscheint dort aber ein Kontaktformular, über das Interessenten eine kostenlose Erstberatung bei einem Honorarberater anfragen sollen. Die Antwort kommt prompt – allerdings nicht vom Verband, sondern von einem Unternehmen, der Deutschen Honorarberatung. „Wir haben Ihre Kontaktdaten vom Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e. V. erhalten“, heißt es in dem Schreiben, unterzeichnet von Geschäftsführer Christian Hagemann.
Der kursive Text wurde aus dem Beitrag der Wirtschaftswoche zitiert. Zu dem gesamten Beitrag gelangen Sie hier.
Seit dem 16.08.2022 hat auch die Stiftung Warentest vor dem „Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V“ gewarnt.
In der Warnliste Geldanlage der Stifung Warentest hieß es:
Der Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V. vermittelt Anfragende auffällig häufig an die Deutsche Honorarberatung GmbH. Ihr Geschäftsführer ist Christian Hagemann. Weder Verband noch Firma weisen darauf hin, dass Hagemann auch den Bundesverband Honorarberater gemeinnütziger e.V. mitgegründet hat. Die Deutsche Honorarberatung GmbH bestreitet, dass der Bundesverband unabhängiger Honorarberater besonders oft an sie vermittelt. Entsprechende Kritik anderer Berater hat Finanztest aber überprüft. Tatsächlich empfahl er bei einer verdeckten Anfrage von Finanztest nur die Deutsche Honorarberatung GmbH. Die Zuständigen des Verbandes wiesen wie Hagemann die Kritik intransparenter Interessenverflechtung zurück.
Der kursive Text wurde aus der Warnliste Geldanlage von der Stiftung Warentest zitiert. Zu der aktuellen Warnliste Geldanlage gelangen Sie hier.
Seit dem 11.12.2024 wurde der eigene Eintrag über den „Bundesverband Honorarberater gemeinnütziger e.V.“ aus der Warnliste Geldanlage zwar entfernt, jedoch wird dieser in dem Eintrag über den „Verbraucherschutz Bundesverband gemeinnütziger e.V.“ erwähnt.
In der Warnliste Geldanlage der Stifung Warentest heißt es:
Wer beim Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e.V. nach einem Berater fragte, wurde häufig an die Deutsche Honorarberatung GmbH vermittelt. Problematisch war, dass der dortige Geschäftsführer, Christian Hagemann, den Verein mitgegründet hat. Weder Verein noch Hagemann wiesen darauf hin. Laut Verein handele man „stets geschäftsinteresselos“. Hagemann gründete auch den „Verbraucherschutz Bundesverband gemeinnütziger e.V.“ mit. Und auch hier werden Verbindungen unterschlagen. Finanztest fragte nach der Anzahl von Mitarbeitern und nach Zweigstellen, erhielt dazu aber keine Antworten von Vorstand David Frederic Rothschild. Im Vereinsregister wird der zweite Vorname des Vorstands mit „k“ statt „c“ am Ende geschrieben.
Der kursive Text wurde aus der Warnliste Geldanlage von der Stiftung Warentest zitiert. Zu der aktuellen Warnliste Geldanlage gelangen Sie hier.
Schritt 2: Honorarberater überprüfen
Welche Zulassung ein Finanz- bzw. Honorarberater tatsächlich hat, sollten Sie überprüfen. Hierfür bieten sich drei unterschiedliche Möglichkeiten an: das Impressum auf der Website, die Erstinformation und die jeweiligen Register.
Impressum
Der einfachste und schnellste Weg, um herauszufinden, welche Zulassung ein Honorarberater hat, ist, wenn Sie einen Blick in das Impressum seiner Website werfen. Dort muss die entsprechende Berufsbezeichnung zu finden sein. So sieht zum Beispiel mein Impressum (Auszug) aus:
Erstinformation
Die Erstinformation ist die große Visitenkarte und muss dem Kunden vor dem ersten Kontakt ausgehändigt werden, damit die Zulassung des Beraters vor Beginn der Zusammenarbeit bekannt ist. So sieht zum Beispiel meine Erstinformation (Auszug) aus:
Register
Und zu guter Letzt können Sie eine Abfrage in den Registern machen.
Honorar-Finanzanlagenberater, Honorar-Immobiliendarlehensberater und Versicherungsberater sind in dem Vermittlerregister der DIHK eingetragen. In die Suchmaske können Sie entweder die Registrierungsnummer, die Sie in dem Impressum oder in der Erstinformation finden, oder den Namen des Beraters über die erweiterte Suche eingeben. Nachdem Sie die Abfrage gestartet haben, erscheint beispielhaft folgende Ansicht:
Honorar-Anlageberater finden Sie in dem Register unabhängiger Honorar-Anlageberater der Bafin. Hier sind nur Unternehmen gelistet.
Einzelpersonen, die einem Honorar-Anlageberater angeschlossen sind, finden Sie in dem Register der vertraglich gebundenen Vermittler der Bafin.
Warnhinweis: Vorsicht bei Doppelzulassungen
Finanzberater können zeitgleich mehrere Zulassungen haben. Also für die Bereiche Geldanlage, Darlehen und Versicherungen. Achten Sie bitte darauf, dass nur die vorhin erwähnten Berufsbezeichnungen miteinander kombiniert werden. Denn aktuell ist es noch möglich, dass z.B. ein Honorar-Finanzanlagenberater parallel eine Zulassung als Versicherungsmakler haben kann, also im Bereich Versicherungen auf Provisionsbasis arbeitet. Man hält sich so eine Hintertür für das Provisionsgeschäft offen.
Schritt 3: Honorarberater auswählen
Spezialisierung checken
In der Finanzbranche herrscht sehr oft das sog. Bauchladenprinzip. Frei nach dem Motto: „Ich mach alles, ich kann alles“. Das ist natürlich Unsinn. Niemand kann sich in sämtlichen Bereichen bestens auskennen. Das kennen Sie selbst aus der Medizin, indem Sie von Ihrem Hausarzt bei einer bestimmten Diagnose an einen Facharzt überwiesen werden. Checken Sie, ob der Honorarberater auf Ihr persönliches Anliegen spezialisiert ist.
- Welche Ausbildungen und Qualifikationen hat er?
- Wer gehört zu seiner Zielgruppe?
- Was sagen Kundenbewertungen?
- Gibt es ein Spezialistennetzwerk?
- Schreibt er Fachbeiträge in den öffentlichen Medien?
Kennenlerngespräch führen
Wenn Sie hinter die Spezialisierung einen Haken machen können, sollten Sie als nächstes ein persönliches und kostenfreies Kennenlerngespräch führen. Denn abseits der Fachlichkeit sollte die Chemie zwischen Ihnen beiden stimmen. Schließlich sollten Sie sich beide in einer Zusammenarbeit wohlfühlen. Und da Sie sich kurz über lang öffnen müssen, sollten Sie ein gutes Gefühl und keine Hemmungen haben.
Er sollte Ihnen viele Fragen stellen, um Sie und Ihre Situation zu verstehen. Und ganz wichtig ist, dass er Sie fragt, welche Erwartungshaltung Sie an eine Zusammenarbeit haben. Diese Frage stellen Dienstleister sehr oft nicht. Das ist aber so wichtig, damit der Mandant dauerhaft zufrieden ist.
Gleichwohl sollte der Berater auch seine Spielregeln offen kommunizieren. Denn auch dem Berater muss die Zusammenarbeit mit Ihnen Spaß machen. Und wenn das nicht so ist, ist seine Motivation Höchstleistung zu erbringen eher gering und er geht wahrscheinlich auch nicht immer ans Telefon wenn Sie anrufen – weil er einfach keine Lust auf Sie hat.
Honorarmodell prüfen
Bei der Honorargestaltung gibt es, wie bereits erwähnt, große Unterschiede.
Wenn Ihnen nur ein Vermittlungshonorar angeboten wird, sollten sämtliche Alarmglocken bei Ihnen schrillen. Denn das ist nichts anderes als eine Art Provision. Hier geht es also gar nicht darum, Sie ergebnisoffen zu beraten und eine Planung aufzustellen, sondern Ihnen nur ein entsprechendes Produkt zu vermitteln. Hier hatte ich neulich sogar eine Diskussion mit einem „Pseudo-Honorarberater“. Ich fragte ihn, wie er sein Honorar berechnen würde. Seine Antwort war erschreckend. Er sagte: „Ich rechne dem Mandanten vor, was er z.B. bei einer Rentenversicherung normalweise an Provision bezahlen würde und mein Honorar sind dann nur 70-80% davon. Das ist ja immer noch besser.“ Ich empfinde das als Abzocke.
Ein Honorar abhängig vom verwalteten Vermögen halte ich auch für bedenklich. Denn die Höhe des Vermögens beeinflusst nicht zwangsläufig den zeitlichen Aufwand. Das gilt sowohl für die erste Beratung als auch die spätere Betreuung. Ich kann aus Erfahrung sagen, dass es definitiv keinen Unterschied macht, ob man einen Mandanten berät, der vermögend oder sehr vermögend ist oder erst auf dem Weg ist, es zu werden. In der Betreuung gibt es auch keinen Unterschied, ob man 100.000 oder 1 Million Euro in der Verantwortung hat. Es kommt nämlich auf den Menschen an. Tatsächlich kam es bei mir schon vor, dass Anleger mit kleineren Vermögenswerten deutlich mehr Zeit beanspruchten. Finden Sie es gut, dass Sie mehr bezahlen müssen, nur weil Sie mehr „mitbringen“? Zudem kann es bei diesem Honorarmodell zu einen Interessenkonflikt kommen.
Bleibt noch das Stunden- und Pauschalhonorar. Diese Modelle finden bei echten Honorarberatern Anwendung. Mit echter Honorarberatung ist gemeint: Zeit gegen Geld. Das Problem beim Stundenhonorar ist, dass man einen Freifahrtschein für die Abrechnung ausstellt. Bei einem Pauschalhonorar können Sie genau planen, welche Kosten auf Sie zukommen. Sie brauchen keine Sorge haben, dass die Rechnung ins Unermessliche steigt, weil Sie zahlreiche Fragen haben oder betreuungsintensiv sind. Natürlich können Sie jetzt sagen, dass das Pauschalhonorar üppiger als nötig kalkuliert werden kann. Entscheiden Sie, welche Variante Ihnen besser gefällt. Ich bin ein Befürworter des Pauschalhonorars.
Lesen Sie zum Thema Honorarberatung folgende Beiträge
Wann Sie Honorarberatung von der Steuer absetzen können
Wann sich Honorarberatung für Altersvorsorge & Geldanlage lohnt
Fazit
Um einen Honorarberater zu finden, eignen sich Google, Berater-Lotse und das Honorarberater-Register (VDH). Wenn Sie einen Honorarberater gefunden haben, überprüfen Sie unbedingt seine Zulassung. Zum Schluss sollten Sie seine Spezialisierung checken, ein Kennenlerngespräch führen und das Honorarmodell prüfen.