So können freiwillig versicherte Arbeitnehmer Krankenversicherungsbeiträge vorauszahlen und dadurch Steuern sparen

Inhaltsverzeichnis
Wir sind Kölner Honorarberater für Vermögen

Das Wichtigste auf einen Blick

Vorwort

Spätestens am Ende eines jeden Jahres stellen sich insbesondere Besserverdienende oder Vermögende die Frage, wie man noch Ausgaben im Veranlagungsjahr produzieren kann, um Steuern zu sparen. Denn Steuern zahlt bekanntlich niemand gerne, wenngleich eine (hohe) Steuerlast ein Zeichen dafür ist, dass man (mehr als) in Lohn und Brot steht.

Privat Krankenversicherte und in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherte Selbstzahler (z.B. Selbstständige) können seit geraumer Zeit ihre Krankenversicherungsbeiträge vorauszahlen und somit ihre Steuerlast senken. Denn: die Beiträge zur sog. Basisversorgung können in voller Höhe steuerlich angesetzt werden.

Neu seit dem Jahr 2020 ist, dass Beiträge bis zu drei Jahre statt bis dato zweieinhalb im Voraus gezahlt werden können. Auch wenn es diese gesetzliche Regelung gibt, sollte im Vorfeld mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung Rücksprache gehalten werden, ob diese Vorauszahlungen akzeptiert. Weiterhin besteht die Möglichkeit, Skonto – also Rabatt – auszuhandeln. Wichtig hierbei ist, dass die Vorauszahlung jeweils bis zum 21. Dezember zu erfolgen hat. Daher sollte dieser Joker nicht „auf den letzten Drücker“ gezogen werden.

Vorauszahlung der Krankenversicherungs-Beiträge: So klappt´s für Arbeitnehmer.

Pflichtversicherte Arbeitnehmer

Pflichtversicherte mit einem Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2023: 66.600€) können diese Möglichkeit nicht nutzen. Dies hängt damit zusammen, da der Arbeitgeber die Beiträge per se abführt.

Freiwillig versicherte Arbeitnehmer

Und freiwillig gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer? Diese Frage beschäftigte uns bis Ende letzten Jahres auch. Denn in zahlreichen Blog-Beiträgen ist verwunderlicherweise von dieser Gruppe keine Rede. Jedoch haben wir einen Beitrag von Börse-Online gefunden, in dem es wie folgt heißt:

„Normalerweise sind Arbeitgeber aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung angehalten, ihren Beschäftigten diese Steuersparmöglichkeit zu eröffnen. Doch nicht alle Arbeitgeber tun dies tatsächlich, denn um ihren freiwillig versicherten Angestellten den Steuerspartrick zu ermöglichen, müssen sie ihre Lohnbuchhaltung so umprogrammieren, dass die Beiträge nicht mehr monatlich vom Gehalt abgezogen werden, sondern in einer Summe vorausgezahlt werden. Auch muss nach dem Verbrauch der Vorauszahlung entweder eine neue Sonder-Vorauszahlung geleistet werden oder der Arbeitgeber muss den monatlichen Beitragseinbehalt wieder vornehmen und seine elektronische Lohnbuchhaltung erneut umprogrammieren.“

Diese Information ließen wir einem Mandanten unseres Hauses, der in den Vorjahren sehr hohe Einnahmen erwirtschaftet hat, zukommen. Er selbst ist in der gesetzlichen Krankenversicherung – genauer bei der Techniker Krankenkasse – freiwillig versichert. Der Arbeitgeber führte die Krankenversicherungsbeiträge für unseren Mandanten ab.

Begeistert von dieser Nachricht, die er von seiner Steuerberaterin nicht erhalten hat, nahm er Kontakt zur Techniker Krankenkasse und seinem Arbeitgeber auf.

Die Lösung war dann für unseren Mandanten relativ einfach. Die Techniker Krankenkasse teilte mit, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf Selbstzahler umstellen soll. Zeitgleich wurde das Angebot für die Vorauszahlung der Krankenversicherungsbeiträge erstellt. Die Umsetzung hat nach Aussage unseres Mandanten einwandfrei funktioniert und er freut sich nun, weniger Steuern für das Jahr 2022 zahlen zu müssen. Denn dieses Geld kann er nun sinnvollerweise in seine Vermögensanlage investieren und mehr aus seinem Geld machen.

Sprechen also auch Sie rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater, Ihrem Arbeitgeber und Ihrer Krankenkasse über diese Möglichkeit.

Haftungsausschluss: bei diesem Beitrag handelt es sich nur um einen Erfahrungsbericht und keine Steuerberatung. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Steuerberater.

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Fazit

Auch freiwillig versicherte Arbeitnehmer können mit einem kleinen Trick ihre Krankenkassenbeiträge vorauszahlen und Steuern sparen.

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