Hat unsere Erbfallanalyse ergeben, dass die Freibeträge für die Erbschaftsteuer nicht ausreichen, empfehlen wir eine Beratung, in der Ihnen verschiedene Optionen auf den Handlungsfeldern Recht und Steuern aufgezeigt werden, um Steuerzahlungen zu vermeiden bzw. zu reduzieren. Bei der Gestaltung Ihres Testaments werden Ihre Wünsche rund um das Thema Erbschaft selbstverständlich berücksichtigt.
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