Wo ist mein Geld sicher?

Inhaltsverzeichnis
Wir sind Kölner Honorarberater für Vermögen

Das Wichtigste auf einen Blick

Vorwort

Die Pleite der Silicon Valley Bank und Übernahme der Credit Suisse durch die UBS hat auch hierzulande für große Verunsicherung gesorgt. „Wo ist mein Geld sicher?“, „Sollte ich jetzt investieren?“, „Wenn ja, wie?“ scheinen sich Anleger in den letzten Wochen vermehrt zu fragen. Es gibt keinen Grund für Angst, blinden Aktionismus und nicht zu investieren. Warum wir das so sehen, erklären wir in dem heutigen Beitrag.

Geld bei Banken bis 100.000€ abgesichert

Wenn eine Bank zahlungsunfähig ist, machen sich Kunden große Sorgen, weil sie plötzlich nicht mehr über das eigene Bankguthaben verfügen können. Für solche Fälle haben die Industrienationen glücklicherweise Sicherheitsmechanismen eingebaut. Gemäß der Einlagensicherungsrichtlinie sind Bankeinlagen bis zu einem bestimmten Betrag abgesichert – in Deutschland sowie allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank. Bei Gemeinschaftskonten also 200.000€ pro Bank. Dieser Schutzschirm kann sich für Einlagen, die für die Lebensführung des Kunden von besonderer Bedeutung sind, für einen bestimmten Zeitraum auf bis zu 500.000 Euro pro Kunde und Bank erhöhen.

Ist eine Bank pleite, informiert die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB) den Kunden über den Konkurs seiner Bank. Der Kunde kann dann beim EdB einen Antrag auf Erstattung stellen. Die Ansprüche sind innerhalb eines Jahres nach Mitteilung durch den Kunden schriftlich anzumelden und seitens des EdB nach ordnungsgemäßer Prüfung binnen sieben Arbeitstagen zu erfüllen. Nur mit Zustimmung der BaFin kann in besonderen Fällen diese Frist länger sein.

Die letzte bekannte Bankenpleite in Deutschland war 2021 als die Bremer Greensill-Bank Insolvenz anmelden musste. Sie hatte sich durch Lieferkettenfinanzierung im großen Stil, unbesicherte Kredite und Guthabenzinsen in der Strafzinsphase überhoben. Bezeichnend: dadurch hatte die Credit Suisse, die bekanntlich vor kurzem von der UBS übernommen wurde, einen Schaden in Milliardenhöhe erlitten.

Bei der Pleite von einer einzigen Bank kann der EdB das i.d.R. problemlos auffangen. Sollte es zu mehreren Pleiten gleichzeitig oder gar eine großen wie bei der Greensill-Bank kommen, gestaltet sich die Sicherung der Einlagen schon schwieriger. Für solch ein Szenario richten Banken zusätzlich einen Sicherungsmechanismus in Form eines Fonds dem „Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken (ESF)“ ein. Das Problem: Es sind nur 0,6 Prozent der Einlagen aller Kunden bei allen Banken abgesichert. Pro Kunde derzeit 5 Million Euro. Dennoch ist es für Privatanleger der Greensill-Bank nochmal gut gegangen, da sie durch den ESF zu diesem Zeitpunkt bis zu 75 Mio. pro Anleger (15 Prozent des haftenden Eigenkapitals der betreffenden Bank) abgesichert waren. Das Nachsehen hatten institutionelle Anleger.

Für Kunden von Sparkassen gilt der gleiche Erstattungsbetrag von 100.000 Euro bei einer Pleite. Die Sparkassen Finanzgruppe verfügt aber über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Das heißt, die unterschiedlichen Institute stehen füreinander ein. Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe hat einen einheitlichen Stützungsfonds gebildet, der aus 13 funktional miteinander verknüpften Teilfonds besteht. Seit der Gründung des Sicherungssystems in den 1970er Jahren ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Insolvenz gekommen. Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet sind, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken, dennoch ist auch bei diesen Instituten, eine Schieflage nicht auszuschließen.

Mit Publikumsfonds Geld sicher anlegen

Zum Schutz von Privatanlegern unterliegen offene Investmentvermögen in Deutschland bzw. der Europäischen Union einer bestimmten Richtlinie. Diese heißt „Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW) – auf englisch: „Undertakings for Collective Investments in Transferable Securities“ (UCITS). Letztere Abkürzung taucht sehr häufig in ETF-Namen auf.

Diese Richtlinie stellt bestimmte Anforderungen an die Investmentfonds. Aus Transparenzgründen sind dem Privatanleger verschiedene Pflichtinformationen zugänglich zu machen. Weiterhin wird ein besonderes Augenmerk auf Diversifikation gelegt. Gemäß der 5/10/40-Regel dürfen Investmentfonds maximal 10% ihres Nettoinventarwerts (NAV) in Wertpapiere eines einzigen Emittenten investieren. Alle Wertpapiere, die mehr als 5% Gewicht innerhalb des Fonds haben, dürfen wiederum zusammen 40% des NAV nicht überschreiten. Zusätzlich besteht kein Emittentenrisiko, da das Fondsvermögen getrennt von der Fondsgesellschaft gelagert werden muss. So ist im Insolvenzfall der Fondsgesellschaft das Geld der Anleger geschützt. Deshalb wird Fondsvermögen auch als Sondervermögen bezeichnet. 

Allerdings kann es vorkommen, dass ein Fonds/ETFs für die Fondsgesellschaft an sich nicht rentabel ist und deshalb liquidiert werden muss. Um dieses Risiko zu minimieren, sollten Anleger nur in Fonds mit min. 100 Millionen Fondsvolumen investieren.

Wenn nicht heute, wann dann?

Wenn Sie sich entschieden haben, Geld langfristig anzulegen, möchten wir Sie dazu ermutigen, das „heute“ zu tun. Denn den „richtigen“ Einstiegszeitpunkt werden Sie im Vorfeld nie finden. Dafür müssten Sie die Zukunft prognostizieren können. Viele begründen das Warten damit, Verluste vermeiden zu wollen. Allerdings können Sie mit Warten auch Verluste generieren. Denn wenn Sie zu spät dran und die Kurse zwischenzeitlich gestiegen sind und sie dadurch teurer einkaufen. Das macht sich über den Zinseszinseffekt auf Dauer bemerkbar. 

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Fazit

Es kann immer wieder vorkommen, dass eine Bank pleite geht. Für solche Fälle gibt es Sicherungsmechanismen. Dabei sollte bei Bankeinlagen die garantierte Einlagensicherung i.H.v. 100.000€ pro Kunde und Bank beachtet werden. Für eine mittel- bis langfristige Geldanlage eignen sich Fonds nach den sog. OGAW-Richtlinien, weil sie mehrere Kriterien erfüllen müssen. Abwarten kostet Geld.

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