Wann Sie Honorarberatung von der Steuer absetzen können

Inhaltsverzeichnis
Wir sind Kölner Honorarberater für Vermögen

Das Wichtigste auf einen Blick

Vorwort

In dem vorherigen Beitrag haben wir die Frage „Was ist Honorarberatung? beantwortet. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie Honorarberatung von der Steuer absetzen. Wir zeigen Ihnen wann.

Ein kurzer Hinweis vorab: Hierbei handelt es sich um keine Steuerberatung. Diese ist ausschließlich Steuerberatern vorbehalten.

Bei der steuerlichen Absetzbarkeit müssen wir zwischen Privatkunden und Unternehmen unterscheiden.

Unternehmen

Unternehmen, die sich zur betrieblichen Altersvorsorge oder Geldanlage von Betriebsvermögen beraten und auch betreuen lassen, können die Honorare als Geschäftsausgaben in voller Höhe absetzen.

Privatkunden

Bei Privatkunden hängt es von den Themenbereichen ab

Geldanlage

Beratungs- und Verwaltungshonorare für die Geldanlage in einem Depot bei einer Bank können Sie nicht absetzen, weil hier die Abgeltungssteuer Anwendung findet. Das Einzige, was Sie deklarieren können, ist ein sog. Strategieentgelt. Das ist quasi eine Art Lizenzgebühr für eine professionelle Anlagestrategie. Diese wirkt sich zu einem späteren Zeitpunkt mindernd auf deinen Ertrag aus.

Beispiel: Sie verkaufen irgendwann Ihre Depotpositionen und erzielen einen Kursgewinn von 10.000€. Wenn Sie 1.000€ Strategieentgelt bezahlt haben, müssen Sie nicht 10.000€ versteuern, sondern nur 9.000€.

Versicherungen

Wenn Sie sich zur Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung beraten lassen, können Sie das Honorar steuerlich absetzen. Entscheidend dabei ist, dass in diesem Vertrag kein reines Vermögen gebildet wird. Es also kein Koppelvertrag mit privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht ist.

Lassen Sie sich zur Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht inkl. Riester, Rürup und betriebliche Altersvorsorge beraten, können Sie die Honorare ebenfalls von der Steuer absetzen.

Vermittlungshonorare für eine Lebens- oder Rentenversicherung wirken sich zum Auszahlungszeitpunkt der Versicherung mindernd aus.

Beispiel: 100.000€ zu versteuernder Gewinn, 1.000€ Vermittlungshonorar, Bemessungsgrundlage 99.000€.

Versorgungsanalyse

Bei Honoraren für eine Versorgungsanalyse und Konzeption ist es etwas kritisch. Hier heißt es: Da hier ein Bezug zur privaten Lebensführung besteht, sind Honorare nicht abzugsfähig. Sofern ein aber unmittelbarer Zusammenhang mit der Optimierung von Renteneinkünften besteht, sollte eine Abzugsfähigkeit möglich sein.

Wir sind Kölner Honorarberater für Vermögen

Fazit

Bis auf wenige Ausnahmen können Honorare für eine Finanzberatung steuerlich abgesetzt werden.

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