Deshalb wurde Trade Republic von der Verbraucherzentrale verklagt

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Vorwort

Der Neobroker Trade Republic wirbt seit Längerem mit Zinsen auf dem Girokonto. Das klingt natürlich richtig gut. Aber genau deshalb wurde Trade Republic jetzt von der Verbraucherzentrale verklagt. Ich habe mir den Sachverhalt angeschaut und erkläre Ihnen, was der Grund für die Klage ist und ob es Grund zur Sorge gibt.

Drei Gründe für die Klage der Verbaucherzentrale gegen Trade Republic

Manchmal frage ich mich, ob die Verbraucherzentralen wirklich immer wissen, wovon sie sprechen und ob sie nicht aus ´ner Mücke ´nen Elefanten machen. Jedenfalls hat die Verbraucherzentrale Trade Republic wegen irreführender Werbung verklagt, weil Trade Republic in der Vergangenheit mit unbegrenzten 3,0% Zinsen auf dem Girokonto und der gesetzlichen Einlagensicherung geworben haben soll. Aus Sicht der Verbraucherzentrale hat Trade Republic nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass der Zinssatz veränderlich sei und das Guthaben nicht vollständig der Einlagensicherung unterliege, weil das Geld auch in Geldmarktfonds angelegt wird und man daher Geld verlieren könne. Zudem würden Kunden bei Vertragsabschluss auch nicht wissen, welcher Teil des Guthabens in solche Geldmarktfonds angelegt wird.

Variable statt feste Zinsen

Also erst mal zum Zinssatz: Meiner Meinung nach dürfte jedem Kunden klar sein, dass Zinsen auf einem Girokonto oder Tagesgeldkonto immer variabel sind, denen einen festen Zinssatz gibt es nur bei einem Festgeldkonto und das auch nur für eine bestimmte Laufzeit. Bei allem Respekt vor dem Verbraucherschutz dürfen Kunden ruhig selbst ein bisschen mitdenken und sich informieren. Und wo ist hier bitteschön ein Nachteil für den Kunden? Werden Zinsen gesenkt, kann er sein Geld jederzeit abziehen und woanders anlegen. Der Kunde hätte nur dann einen Nachteil, wenn er sein Geld bei Trade Republic statt in einem Festgeldkonto mit 3% Zinsen angelegt hätte und es zum Zeitpunkt der Zinssenkung von Trade Republic kein Festgeldangebot mit 3% Zinsen mehr geben würde.

Einlagensicherung greift nicht per se

Ob Trade Republic mit der gesetzlichen Einlagensicherung geworben hat, kann ich nichts zu sagen. Aber lassen Sie uns einmal anschauen, wie das Geld auf dem Girokonto angelegt wird. Das Guthaben wird von Trade Republic auf Treuhandsammelkonten und Geldmarktfonds verteilt. Für Treuhandsammelkonten gilt die gesetzliche Einlagensicherung i.H.v. 100.000€ pro Bank und Person und Geldmarktfonds sind sog. Sondervermögen, also im Falle einer Insolvenz der Bank oder Fondsgesellschaft geschützt. Da es sich hier um qualifizierte Geldmarktfonds handelt, wird hauptsächlich in risikoarme und liquide Anlagen wie Staats- und Unternehmensanleihen, Bankeinlagen und anderen Instrumenten des Geldmarktes investiert. Das kann man übrigens in der Kundenvereinbarung in der Anlage 3 nachlesen. Ein Risiko, Geld zu verlieren, besteht lediglich darin, dass der Fonds Wertpapiere kauft, die an Wert verlieren und Trade Republic für den entstandenen Schaden nicht aufkommt. Dieses Risiko halte ich persönlich für äußerst gering.

Intransparenz bei Vertragsabschluss

Die Aufteilung des Guthabens kann man vielleicht nicht bei Vertragsabschluss nachvollziehen, jedoch nach der Anlage jederzeit über die Trade Republic App.

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Fazit

Von daher kann ich vollkommen verstehen, dass sich Trade Republic gegen diese Vorwürfe wehrt. Zumal das eben gängige Praxis ist. Scalable Capital legt das Geld auf dem Verrechnungskonto übrigens genauso an. Meiner Meinung nach sollte die Verbraucherzentrale ihren Fokus auf wirklich problematische Broker richten.

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