
Das Wichtigste auf einen Blick
- Hohe (außerordentliche) Einkünfte ziehen hohe Steuern mit sich
- Die Beiträge zur Krankenversicherung können von der Steuer abgesetzt werden
- Mit Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen lassen sich Steuern sparen
- Drei Schritte sind im Rahmen der Beitragsvorauszahlung nötig

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Vorwort
Wer viel Geld verdient, muss auch viel Steuern zahlen. Und so können hohe außerordentliche Einkünfte wie z.B. Abfindung, Erlös eines Unternehmensverkaufs oder Kapitalauszahlung einer Lebens- bzw. Rentenversicherung zu einer Steuerzahlung in schwindelerregender Höhe führen. In solchen Fällen können sich jedoch privat und freiwillig gesetzlich Krankenversicherte die Krankenversicherung zu Nutze machen, um Steuern zu sparen. Wie das funktioniert, erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag.
Die Beiträge zur Krankenversicherung sind von der Steuer absetzbar
Wenn es darum geht, Steuern zu sparen, denken die allermeisten als erstes an die sog. Rürup-Rente. Nur das ist fast immer überhaupt keine gute Idee. Warum das so ist, habe ich in einem anderen Beitrag schon einmal erklärt, den ich oben verlinkt habe.
Es gibt jedoch noch eine weitere Möglichkeit, die Steuerlast zu senken – und zwar mit der Krankenversicherung. Denn seit Inkrafttreten des Bürgerentlastunggesetzes am 01.01.2010 sind die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung für jeden in unbegrenzter Höhe als sonstige Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Während privat Krankenversicherte grob 70-80% ihres Krankenversicherungsbeitrages steuerlich ansetzen können, sind es bei gesetzlich Krankversicherten 100%. Der Grund dafür ist, dass die Leistung der privaten Krankenversicherung in der Regel über die Basisabsicherung hinaus geht. Die Pflegeversicherung können jedoch beide zu 100% ansetzen.
Krankenversicherungsbeiträge vorauszahlen und Steuerbelastung senken
Und jetzt kommt der Clou: seit 2020 ist es möglich, dass privat und freiwillig gesetzlich Krankenversicherte ihre Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für die kommenden 3 Jahre vorauszahlen können. So kann die Beitragszahlung von Jahren mit geringer Steuerbelastung in Jahre mit hoher Steuerbelastung wegen hohen außerordentlichen Einkünften wie z.B. Abfindung, Erlös eines Unternehmensverkaufs oder Kapitalauszahlung einer Lebens- bzw. Rentenversicherung verlagert werden.
Daher sollte man in solchen Fällen mit einem Steuerberater aus- bzw. gegenrechnen, wieviel Steuern gespart werden können, wenn man in dem jeweiligen Jahr zusätzlich den 3fachen Jahresbetrag an die Krankenversicherung entrichtet. Denn in den drei Folgejahren können die vorausgezahlten Beiträge natürlich nicht mehr angesetzt werden, was zu einer höheren Steuerbelastung der zukünftigen Einkünfte führen kann.
Übrigens hat die Beitragsvorauszahlung noch einen weiteren Vorteil. Denn man schaufelt sich den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen wieder frei. Dieser beträgt 2.800€ pro Jahr, wenn die Krankenversicherung allein getragen wird, ansonsten 1.900€. Ohne Vorauszahlung wird dieser allerdings in aller Regel durch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aufgebraucht, sodass Beiträge zur
- Privat- und KFZ-Haftpflicht-
- Unfall-
- Risikolebens-
- private Kapitallebens- und Rentenversicherungen (Abschluss vor 2005)
keinen steuermindernden Effekt haben. Mit Vorauszahlung stehen also zusätzlich 5.700€ bzw. 8.400€ für die drei Folgejahre in Summe zur Verfügung, um Steuern zu sparen.
So geht man bei der Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen vor
Wenn der Steuerberater für sinnvoll erachtet, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen, geht man wie folgt vor:
- Krankenversicherung kontaktieren und mitteilen, dass man Krankenversicherungsbeiträge vorauszahlen möchte bzw. fragen, ob dies dort möglich ist
- Angestellte, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, müssen sich nach grünem Licht ihrer Krankenversicherung von ihrem Arbeitgeber auf Selbstzahler umstellen lassen
- Beiträge bis zum 21. Dezember des jeweiligen Jahres an die Krankenversicherung überweisen

Fazit
Mit der Vorauszahlung von Krankenversicherungsbeiträgen lassen sich in Jahren mit hoher Steuerbelastung Steuern sparen sowie unter Umständen in den drei Folgejahren durch den freigewordenen Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen.