Lasse ich meine zahlreichen Vermögensberatungen Revue passieren, komme ich zu dem Ergebnis, dass angehende Privatiers, die ihre berufliche Aktivität kurz- oder mittelfristig beenden und im Anschluss von ihrem Vermögen leben möchten, sich im Grunde mit den gleichen Fragen beschäftigen.
Der Bedarf an einer Vermögensberatung entsteht meist nach Vollendung des 50. Lebensjahres und dem Wunsch nach Freiheit, die Zukunft so zu gestalten, wonach einem der Sinn steht. Damit geht immer ein hohes Sicherheitsbedürfnis einher, den aktuellen Lebensstandard zu halten, ohne sich Gedanken um Geld zu machen. Die Absicherung von Angehörigen gehört für viele mit dazu.
Sind Sie deswegen auf der Suche nach einem Vermögensberater? Gemeinsam finden wir Antworten.
Als unabhängiger Vermögensberater werde ich ausschließlich von Ihnen per Honorar vergütet, da ich keine Provisionen erhalte. Dabei biete ich Ihnen eine ganzheitliche Beratung auf höchstem Niveau.
Die erste Wertschöpfung meiner ganzheitlichen Vermögensberatung beinhaltet das Sichern Ihres Lebensstandards in Ihrem Ruhestand. Sinn und Zweck Ihrer Vermögensanlage ist also, Ihren benötigten Cash-Flow sicherzustellen. Ein Mandant meines Hauses formulierte seine Wunschvorstellung sehr treffend: "Koffer und Kreditkarte." Mit anderen Worten: Man möchte sich leisten können, dort zu sein und das zu tun, worauf man gerade Lust und Laune hat - ohne darüber nachdenken zu müssen. Meine Aufgabe ist, dass Sie diesen Zustand erreichen werden.
Die zweite Wertschöpfung betrifft den Erhalt Ihrer Selbstbestimmung. Nur ist sie stetig gegeben? Nein! Denn sobald die Fähigkeit, selbst Entscheidungen treffen zu können, durch gesundheitliche Einschränkungen verloren geht, müssen andere einspringen. Es herrscht der Irrglaube, dass Angehörige automatisch dafür legitimiert wären. Daher ist für jeden Volljährigen unabdingbar, Vollmachten und Verfügungen aufzusetzen. Ich weiß, dass dieses Thema gerne aufgeschoben wird. Daher unterstütze ich Sie dabei, mit fachkundigen Juristen zu handeln.
Die dritte Wertschöpfung beschreibt Ihre Nachlassplanung. Alles ist endlich. Deshalb macht es Sinn, sich im Vorfeld mit dem Tod auseinanderzusetzen. Die Beweggründe sind vielfältig. Das können die Umsetzung Ihres letzten Willens, das Wahren von Harmonie in der Familie und steuerliche Gründe sein. Mit Letzterem ist die Reduktion oder gar Vermeidung der Erbschaftsteuer gemeint. Schließlich wurde das zu vererbende Vermögen bereits versteuert. Dennoch ist der Tod oft ungeregelt. Mithilfe von Spezialisten für Recht und Steuern werden wir das ändern.
Unternehmer aus der IT-Branche
Ausgangslage:
Ergebnis:
Kundenfeedback:
„Wir sind auf Herrn Kemmler durch das YouTube-Video von JustETF aufmerksam geworden, haben ihn jedoch erst einmal für etwa zwei Jahre aus der Ferne beobachtet. Mit dem Wissen von heute – nach unserer Beratung – hätten wir nicht so lange warten sollen. Denn Herr Kemmler hat unsere gesamte Vermögenssituation mit Argusaugen überblickt und uns sämtliche Risiken aufgezeigt, die uns überhaupt nicht bewusst waren – gerade bei der Steuerfalle Gemeinschaftskonto. Der gesamte Beratungsprozess ist klar strukturiert und digital. Herr Kemmler nimmt sich sehr viel Zeit und antwortet auf jede Frage geduldig und so, dass es ein Laie schnell verstehen kann. Daher haben wir bis auf wenige Stellschrauben alles umgesetzt, wie uns von Herrn Kemmler und seiner kooperierenden Rechtsanwalts- und Steuerberaterkanzlei empfohlen wurde. Es fühlt sich für uns jetzt richtig gut an, optimal aufgestellt zu sein und in etwa drei Jahren unseren Ruhestand beginnen zu können. Vielen Dank für alles, Herr Kemmler. Wir freuen uns sehr auf die weitere Zusammenarbeit mit Ihnen.“
Sprechen Sie mit mir: über Sie.
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Mehr InformationenDer Bereich Finanzen beinhaltet im Grunde genommen alles rund um das Thema Geld. Ihre finanziellen Ziele stellen die Grundlage dar. Ich analysiere und bewerte Ihre aktuelle Situation. Danach erstelle ich Ihre Ruhestandsplanung und entwickele Ihre persönliche Strategie, mit der Sie Ihre finanziellen Ziele erreichen werden. Dabei habe ich das große Ganze im Blick und stelle es leicht verständlich dar.
Der rechtliche Bereich umfasst insbesondere den Punkt Vollmachten & Verfügungen. Für stetige Selbstbestimmung sind Dokumente wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament von besonderer Bedeutung.
Natürlich werden Steuern in Ihrer Strategie berücksichtigt. Dazu zählt nicht nur die steuerliche Behandlung in dem Anlage- und Entnahmeprozess, sondern auch die steueroptimale Nachlassplanung.
Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg. Was soll Geld für Sie tun bzw. welche Ziele sollen in Erfüllung gehen? Ihre Angaben stellen die Basis der Ruhestandsplanung dar.
Liquiditätsrechnung
Die Liquiditätsrechnung ist eine tabellarische Gegenüberstellung Ihrer wiederkehrenden Einnahmen (Renten, Mieten) und Ihrer laufenden bzw. gewünschten Ausgaben. Dabei werden Inflation, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern berücksichtigt. Dadurch lässt sich berechnen, ob und in welcher Höhe ein Liquiditätsüberschuss oder -defizit bei Ihnen vorliegt.
Erfassung weiterer Ziele
Die Erfassung weiterer Ziele beinhaltet Ihre außerordentlichen Ausgaben. Dazu zählen beispielsweise die Anschaffung eines neuen Autos, der Erwerb oder die Instandhaltung einer Immobilie, die restliche Tilgung von Darlehen, die finanzielle Unterstützung von Angehörigen oder eine Weltreise. Daraus ergibt sich Ihr zusätzlicher Kapitalbedarf.
Es gibt verschiedene rechtliche und finanzielle Risiken. Sind Ihnen diese vollumfänglich bekannt und bewusst? Ich zeige Ihnen sämtliche Risiken auf und erläutere diese.
Vollmachten & Verfügungen
Vollmachten und Verfügungen sind schriftliche Willenserklärungen in Form von General-, Vorsorgevollmacht, ggf. Unternehmervollmacht, Konto- und Depotvollmacht, Betreuungs-, Patientenverfügung, ggf. Sorgerechtsverfügung und Testament oder Erbvertrag. Haben Sie nichts geregelt, besteht das Risiko, dass Sie im Ernstfall nicht selbstbestimmt sind und Ihr letzter Wille nicht umgesetzt wird.
Risikoprofil
Das Risikoprofil bildet sich aus Ihrer Risikobereitschaft, Ihrem Risikobewusstsein und Ihrer Risikotragfähigkeit. Die Risikobereitschaft bezieht sich auf Ihre Emotionen, das Risikobewusstsein auf Ihre Kenntnisse und Erfahrungen, die Risikotragfähigkeit auf Ihre finanzielle Situation. Dadurch kann das für Sie passende Risiko Ihrer Geldanlage bestimmt werden.
Vermögensstrukturanalyse
Die Vermögensstrukturanalyse gibt Aufschluss darüber, wie sich Ihr gesamtes Vermögen zusammensetzt bzw. auf die unterschiedlichen Anlageklassen wie Geldmarkt, Aktien, Anleihen, Immobilien, Edelmetalle, Rohstoffe etc. verteilt ist. So lässt sich das Risiko unzureichender Diversifikation Ihres Vermögens durch Übergewichtung von bestimmten Anlageklassen erkennen.
Renditereihenfolgerisiko
Das Renditereihenfolgerisiko beschreibt das Risiko, dass die konkrete Reihenfolge der Renditen von einem schwankenden Vermögenswert wie einem Wertpapierportfolio das Endvermögen stark beeinflusst, wenn regelmäßige Entnahmen getätigt werden. Je nach Aufbau des Wertpapierportfolios und Höhe der Entnahmerate besteht das Risiko, dass Ihr Kapital frühzeitig vollständig verbraucht ist.
Optional: Produktanalyse
Die Produktanalyse ist der Qualitäts-Check für Ihr Depot und Lebens-/Rentenversicherung.
Optional: Erbfallanalyse
Die Erbfallanalyse ist der Steuer-Check für Ihren Nachlass.
Eine Planung ohne Strategie ist wie ein Brunnen ohne Wasser. Wie sollte Ihr Vermögen strukturiert sein? Ich erarbeite Ihre Strategie, damit Sie Ihre Ziele erreichen.
Handlungsempfehlungen
Die Handlungsempfehlungen beschreiben konkrete Schritte zur Realisierung Ihrer Ziele.
Vermögensoptimierung
Die Vermögensoptimierung berücksichtigt die passende Risiko-Rendite-Struktur Ihres Vermögens.
Monte-Carlo-Simulation
Die Monte-Carlo-Simulation ist eine Berechnung von Wahrscheinlichkeiten für Ihre Planungssicherheit.
Liquiditätsplanung
Die Liquiditätsplanung dient der stetigen Sicherstellung Ihrer notwendigen Liquidität.
Anlageempfehlung
Die Anlageempfehlung ist ein evidenzbasierter Portfoliovorschlag für Ihr Engagement.
Wer nichts weiß, muss alles glauben. Kennen Sie die wichtigsten Grundlagen für eine rentable Geldanlage? Ich vermittele Ihnen wichtiges Wissen für Ihren Anlageerfolg.
E-Book
Das E-Book „Wissensvermittlung für Ihren Anlageerfolg“ beinhaltet grundsätzliches Wissen zur Geldanlage.
ETFs sind sicher, da sie wie alle offenen Investmentfonds sog. Sondervermögen sind. Die Anteile werden getrennt von Anbieter und Bank gelagert. Daher sind sie im Falle einer Pleite der Bank oder Fondsgesellschaft geschützt.
ETFs streuen das Risiko, da sie die Wertentwicklung eines Börsenindex abbilden. Ein Börsenindex enthält bis zu mehrere Tausend Wertpapiere. Dadurch wird das Verlustrisiko im Vergleich zu einzelnen Wertpapieren gesenkt.
ETFs sind transparent, da den Indizes ein Regelwerk zugrunde liegt. Dadurch ist jederzeit bekannt, in welche Wertpapiere mit welcher Gewichtung investiert wird. Außerdem ist die Wertentwicklung in Echtzeit im Online-Banking sichtbar.
ETFs haben sehr geringe Kosten, da sie auf zwei wesentliche Kostentreiber verzichten. Es gibt kein aktives Fondsmanagement, das ständig Wertpapiere auswählt und handelt. Zudem werden keine Provisionen an Vertriebspartner gezahlt.
ETFs sind rentabel, da sie im Grunde einen wissenschaftlichen Investmentansatz verfolgen. Sie spiegeln die Marktrendite des jeweiligen Börsenindex anstatt auf bestimmte Wertpapiere zu spekulieren. Hinzu kommen die geringen Kosten.
ETFs können börsentäglich gehandelt werden. Das investierte Kapital ist demnach jederzeit - ausgenommen am Wochenende - verfügbar. Allerdings ist zu beachten, dass ein Engagement an der Börse eine langfristige Angelegenheit ist.
Zu Beginn erhalten Sie Ihre persönlichen Analysedokumente in Form eines digitalen Fragebogens mit einer Unterlagencheckliste. Diesen füllen Sie zu Hause in aller Ruhe aus und stellen die benötigten Unterlagen zusammen.
Als nächstes führen wir ein Analysegespräch per Video-Konferenz. In diesem laden wir Ihren ausgefüllten Fragebogen nebst Unterlagen datenschutzsicher in mein System hoch und besprechen diese ausführlich.
Ihre Antworten und Unterlagen werte ich aus und erstelle Ihre Ruhestandsplanung. Es ist für mich Normalität, dass Ihre Ziele im Fokus stehen. Sollte ich weitere Fragen haben, komme ich telefonisch oder per E-Mail auf Sie zu.
Die initiale Vermögensberatung dauert bis zu zwei Stunden. Ich präsentiere Ihnen die von mir entwickelte Strategie und das weitere Vorgehen. Im Anschluss erhalten Sie Ihre persönlichen Beratungsdokumente per E-Mail.
Nachdem Sie Ihre persönlichen Beratungsdokumente nochmal in aller Ruhe gesichtet haben, führen wir eine Nachbesprechung per Video-Konferenz. Ich beantworte Ihre Fragen und wir besprechen mögliche Anpassungswünsche.
Erst wenn Ihre Fragen beantwortet und Anpassungen besprochen sind, erfolgt die Umsetzung Ihrer Strategie. Dazu zählt die Beratungsdokumentation, die Depoteröffnung und -einrichtung sowie die erste Transaktion.
In der Vermögensverwaltung begleite ich Sie bzw. Ihr Vermögen, ohne dass Sie die Kontrolle abgeben und den Überblick verlieren. Ich verbinde die Vorteile aus on- und offline. Egal wie, ich bin für Sie da – persönlich oder digital.
Sprechen Sie mit mir: über Sie.
Einer der häufigsten Fehler ist, den Ruhestand erst kurz vor dem Renteneintritt zu planen. Je früher man beginnt, desto mehr Handlungsspielraum besteht. Zudem werden dadurch Überraschungen zum Rentenbeginn vermieden.
Ein fehlendes Ziel wie z. B. „Wie viel Geld benötige ich monatlich im Ruhestand?“ ist fatal. Dadurch fehlt die Grundlage für eine fundierte Planung und folglich die Erkenntnis, ob getroffene Vorsorge oder vorhandenes Vermögen ausreicht.
Vielen ist die Auswirkung der Inflation auf den Ruhestand nicht bewusst. Z.B. sind 4.000 Euro heute in 20 Jahren nur noch 2.440 Euro wert. Wenn man den Liquiditätsbedarf im Ruhestand berechnet, muss man sie berücksichtigen.
Die gesetzliche Rente allein reicht in den meisten Fällen nicht für einen würdevollen Ruhestand aus. Wenn man also nicht zusätzlich privat oder betrieblich vorsorgt, riskiert man eine erhebliche Versorgungslücke.
Den meisten Anlegern und Sparern ist die Rendite ihrer Vorsorge z.B. mit einem Depot oder Rentenversicherungen inkl. Riester- und Rürup-Rente unbekannt. Es ist jedoch wichtig zu wissen, ob das Geld für einen bestmöglich arbeitet.
Auch im Ruhestand fallen Beiträge sowohl zur gesetzlichen als auch zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern an. Wenn man das nicht berücksichtigt, hat man am Ende weniger zur Verfügung als gedacht.
Viele Menschen legen ihr Geld aus Angst vor Verlusten zu konservativ in z.B. Tages- und Festgeld oder Lebens-/Rentenversicherungen mit Garantien an. Damit werden deutlich höhere Renditen am Kapitalmarkt verschenkt.
Wenn man sein Geld zu einseitig in bestimmte Anlageklassen oder einzelne Vermögenswerte anlegt, setzt man sich unnötigen Risiken aus. Das kann zu temporären Liquiditätsengpässen bis zur Existenzgefährdung führen.
Die einen nehmen an, dass bei schwerer Krankheit oder Unfall ihre Familie Entscheidungen treffen kann. Die anderen wissen zwar, das dem nicht so ist, tun aber dennoch nichts. Jeder benötigt Vollmachten und Verfügungen.
Bei Geld hört die Freundschaft auf. Leider oftmals auch die eigene Familie. Eine klare Regelung der Vermögensnachfolge schützt Angehörige nicht nur vor Streit, sondern auch vor unnötig hohen steuerlichen Belastungen.
Die Berufsbezeichnung „Vermögensberater“ ist nicht durch den Gesetzgeber geschützt. Geprägt wurde dieser Begriff durch einen deutschen Finanzvertrieb. Bei diesen Vermögensberatern handelt es sich allerdings um Handelsvertreter einer Finanzgruppe. Anstatt um Vermögensberatung geht es den Medien und Kunden zufolge in den „Beratungen“ um den Verkauf von Finanzprodukten. Die Vergütung erfolgt bei erfolgreichem Abschluss durch Provision.
Dieses Prinzip gilt allerdings für sämtliche Finanzvertriebe, Banken und fast alle selbstständigen Finanz- und Vermögensberater. Letztere haben zwar ein größeres Produktangebot, doch ein Grundproblem bleibt: die Art der Vergütung. 99% arbeiten auf Provisionsbasis. Dadurch können Interessenkonflikte auftreten.
Um jegliche Fehlanreize zu vermeiden, sollten Sie sich nur Vermögensberatern, die rein auf Honorarbasis tätig sind, anvertrauen. Diese tragen eine der folgenden Zulassungen:
Diese Information finden Sie sowohl in dem Impressum der Internetpräsenz des Vermögensberaters als auch der gesetzlich vorgeschriebenen Erstinformation. Ist keine dieser Zulassungen vorhanden, kommen Sie erst recht zu mir. Denn ich bin Honorar-Finanzanlagenberater und demzufolge ein garantiert unabhängiger Vermögensberater.
Klassische Vermögensberater sind meist Angestellte oder Handelsvertreter für Banken und Finanzvertriebe. Aber es gibt auch „freie“ Vermögensberater, die selbstständig tätig sind. Alle müssen allerdings die Finanzprodukte ihrer Arbeit- bzw. Auftraggeber oder Kooperationspartner auf Provisionsbasis verkaufen und sind daher nicht neutral in der Beratung. Unabhängige Vermögensberater hingegen arbeiten autark gegen Honorar und sind keinen Anbietern verpflichtet. Sie können auf alle Finanzprodukte am Markt zurückgreifen. Daher sind sie zu 100% unabhängig und beraten ausschließlich im Sinne ihrer Kunden. Nachfolgend finden Sie die Arten von Vermögensberatern mit Erläuterungen, Beispielen und Hinweisen zu deren Unabhängigkeit.
Versicherungsvertreter sind selbstständige Handelsvertreter, die entweder nur für eine oder bestimmte Versicherungsgesellschaften tätig sind. Sie sind im Auftrag der jeweiligen Versicherungsgesellschaft tätig, haben nur eine eingeschränkte Anbieter- und Produktauswahl und erhalten für die Vermittlung von Versicherungsverträgen Provisionen. Beispiele für Versicherungsvertreter sind:
Fazit: nicht unabhängig
Versicherungsmakler sind selbstständig tätig und arbeiten mit einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften zusammen. Diese sind im Auftrag des Kunden tätig, haben ein große Anbieter- und Produktauswahl und erhalten für die Vermittlung von Versicherungsverträgen ebenfalls Provisionen. Beispiele für Versicherungsmakler sind:
Fazit: nicht unabhängig
Versicherungsberater sind ebenfalls selbstständig tätig und arbeiten nicht unbedingt mit Versicherungsgesellschaften zusammen. Diese sind ausschließlich im Auftrag des Kunden tätig, können zu allen Versicherungsangeboten am Markt beraten und erhalten für die Beratung ein Honorar, da sie einem strikten Provisionsannahmeverbot unterliegen.
Fazit: unabhängig
Anlage- und Finanzanlagenvermittler sind entweder selbstständige Handelsvertreter oder selbstständig tätig und arbeiten mit einem oder einer Vielzahl von Finanzinstituten und Finanzdienstleistern zusammen. Diese sind entweder im Auftrag des Finanzinstitutes bzw. Finanzdienstleisters oder des Kunden tätig. Die Anbieter- und Produktauswahl ist eingeschränkt oder vielfältig. Die Vergütung erfolgt meistens durch Provision, manchmal gegen Honorar oder aus einer Kombination von beidem. Beispiele hierfür sind:
Fazit: nicht unabhängig
Honorar-Finanzanlagenberater sind selbstständig tätig und arbeiten nicht unbedingt mit Finanzinstituten bzw. Finanzdienstleistern zusammen. Diese sind ausschließlich im Auftrag des Kunden tätig, können zu allen Anlagemöglichkeiten am Markt gemäß dem Umfang ihrer Zulassung beraten und erhalten für die Beratung ein Honorar, da sie einem strikten Provisionsannahmeverbot unterliegen.
Fazit: unabhängig
Honorar-Anlageberater sind selbstständig tätig und arbeiten nicht unbedingt mit Finanzinstituten bzw. Finanzdienstleistern zusammen. Diese sind ausschließlich im Auftrag des Kunden tätig, können zu allen Anlagemöglichkeiten am Markt gemäß dem Umfang ihrer Zulassung beraten und erhalten für die Beratung ein Honorar, da sie einem strikten Provisionsannahmeverbot unterliegen.
Fazit: unabhängig
Gesamtanzahl in Deutschland, Stand 01.01.2025
Die Höhe der Provision können Sie selbst ausrechnen, da sich immer ein Prozentsatz auf die Anlage- bzw. Beitragssumme bezieht.
Bei Rentenversicherungen beträgt sie bei deutschen Versicherern 2,5% auf die Beitragssumme. Wenn Sie einmalig 500.000€ in eine sofortbeginnende Rentenversicherung einzahlen, sind das 12.500€.
Bei einer Geldanlage mit Investmentfonds entspricht sie dem sog. Ausgabeaufschlag. Der beträgt bis zu 5% auf die Anlagesumme. Macht bei einer Geldanlage i.H.v. 500.000€ also bis zu 25.000€.
Das Honorar für eine Vermögensberatung liegt in der Regel zwischen 150€ und 250€ pro Stunde oder pauschal z.B. bei 5.950€.
Ein objektiver Vermögensberater unterstützt seine Kunden in sämtlichen Vermögensfragen. Er berät beispielsweise zu Risikoabsicherung, Geldanlage mit Fonds, Immobilien und Versicherungen sowie Ruhestandsplanung. Das primäre Ziel ist fast immer ein sorgenfreier Ruhestand. Weitere Ziele wie die Absicherung von Hinterbliebenen können mit Hilfe einer Nachlassplanung durch einen Vermögensberater leichter erreicht werden. Dabei hat er das große Ganze im Blick und bezieht die Themenfelder Recht und Steuern in seine Beratung mit ein. Er agiert vollkommen unabhängig und spricht keine Empfehlungen aufgrund von Abhängigkeiten oder Provisionen aus. Seine Vergütung erfolgt ausschließlich auf Honorarbasis unmittelbar durch den Kunden. Dann liegt echte Kundenorientierung vor.
Ein Vermögensberater sollte eine Zulassung als Honorar-Finanzanlagenberater nach §34h GewO bzw. Honorar-Anlageberater nach §93 WpHG und/oder Versicherungsberater nach §34d Abs. 2 GewO haben.
Ein guter Vermögensberater ist auf ein bis zwei Themenbereiche wie Altersvorsorge, Geldanlage, Ruhestandsplanung etc. spezialisiert, um die bestmögliche Beratung anbieten zu können.
Ein Vermögensberater ist erst dann zu 100% unabhängig, wenn er keine Vertragsbeziehungen zu Banken, Fondsanbietern, Versicherungen und Maklerpools unterhält.
Ein guter Vermögensberater kann neben seiner Zulassung auch weitere Qualifikationen in Form eines Studiums oder Weiterbildungen bezogen auf seine Spezialisierung vorweisen.
Ein Vermögensberater, der für seine Kunden das Optimum bei der Geldanlage erzielen möchte, verfolgt eine Anlagephilosophie nach dem sog. Buy-and-Hold-Ansatz und empfiehlt Exchange Traded Funds (ETFs).
Ein guter Vermögensberater schaut über den Tellerrand hinaus und bezieht Recht und Steuern durch ein entsprechendes Netzwerk aus Juristen und Steuerberatern in seine Beratung mit ein.
Beratungshonorare für eine Vermögensberatung zur Geldanlage im Privatvermögen sind nicht von der Steuer absetzbar.
Beratungshonorare für eine Vermögensberatung zur Rentenversicherung ohne Kapitalwahlrecht inkl. Riester, Rürup und betriebliche Altersvorsorge können von der Steuer abgesetzt werden.
Unternehmen, die sich zur Geldanlage von Betriebsvermögen beraten lassen, können die Honorare als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
Unternehmen, die sich zur betrieblichen Altersvorsorge beraten lassen, können die Honorare als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen.
Vermögensberatung und Anlageberatung werden oft gleichgesetzt, verfolgen jedoch unterschiedliche Ansätze.
Die Anlageberatung konzentriert sich ausschließlich auf das Thema Geldanlage. In Abhängigkeit des Anlageziels und Risikoprofils wird eine Anlagestrategie mit geeigneten Finanzprodukten wie Aktien, Anleihen oder Fonds (inkl. ETFs) entwickelt. Demzufolge steht eine konkrete Produktempfehlung für die Anlageentscheidung im Fokus.
Die Vermögensberatung hingegen geht einen Schritt weiter: Sie betrachtet die gesamte finanzielle Situation. Dabei werden nicht nur eine Geldanlage, sondern auch Themen wie Liquiditätsrechnung und -planung, Risikomanagement sowie rechtliche und steuerliche Aspekte berücksichtigt. Demnach steht eine ganzheitliche Vermögensstrategie im Vordergrund.
Fazit: Während die Anlageberatung punktuell unterstützt, bietet die Vermögensberatung eine umfassende Beratung.
Ja. Die Online-Vermögensberatung hat sich mittlerweile etabliert. Daher kann ich bundesweit beraten.
Zu aller erst bekommen Sie einen klaren Überblick über Ihre Finanzen. Das Ergebnis ist ein verständlicher Fahrplan, der Ihnen aufzeigt, mit welchen finanziellen Maßnahmen Sie die Wahrscheinlichkeit erhöhen können, das Leben zu leben, wie Sie es sich vorstellen. Gleichzeitig werden Risiken minimiert, die Ihnen und/oder Ihre Hinterbliebenen teuer zu stehen kommen können.
Ja. Sie erhalten direkt nach der Vermögensberatung zwei PDFs – die Ruhestandsplanung und das E-Book „Wissensvermittlung“.
Nein. Diese erfolgt ausschließlich durch meine Kooperationspartner (Steuerberater/Rechtsanwälte).
Das Honorar für die Vermögensberatung inkl. der Ruhestandsplanung beginnt bei 5.950,- EUR inkl. MwSt.
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