So stark reduziert die Krankenversicherung Ihre Rente (PKV, KVdR, fGKV)

Inhaltsverzeichnis
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Das Wichtigste auf einen Blick

Vorwort

Auch im Ruhestand fallen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die meisten daran überhaupt nicht denken und auch keine Vorstellung davon haben, wie hoch die Beiträge ausfallen und ihre Rente fressen. Daher zeige ich Ihnen heute die 3 unterschiedlichen Krankenversicherungsarten im Ruhestand und berechne mit Ihnen Schritt für Schritt den jeweiligen Gesamtbetrag.

Ruhestandsplanung: alle Ausgaben kennen

Bei der Ruhestandsplanung ist es wichtig, alle Ausgaben zu kennen, um ermitteln zu können, ob und in welcher Höhe eine Versorgungslücke vorliegt. Daraus ergibt sich dann der mögliche Kapitalbedarf und wie Sie Ihr Geld anlegen sollten. Zu den Ausgaben gehören auch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wie hoch die Beiträge ausfallen, hängt davon ab, wie Sie im Ruhestand krankenversichert sind – also privat oder gesetzlich und wie hoch Ihre beitragspflichtigen Einkünfte sind.

Die private Krankenversicherung (PKV) im Ruhestand

Fangen wir mit dem Einfachen an und zwar mit der privaten Krankenversicherung. Hier zahlen Sie einen fixen monatlichen Betrag, unabhängig von Ihrem Einkommen, der sich bekanntermaßen regelmäßig erhöht. Die durchschnittliche Beitragssteigerung seit 2005 beträgt übrigens 3,1% p.a.  Ich persönlich würde mit 4-5% pro Jahr kalkulieren, um auf der sicheren Seite zu sein. Bevor sie jetzt hochrechnen und mir vom Stuhl fallen, habe ich auch gute Nachrichten für Sie. Denn: Vor bzw. im Ruhestand fallen 2 Komponenten weg. Das ist zum einen

  • der gesetzliche Zuschlag i.H.v. 10% des Haupttarifs
  • und das Krankentagegeld.


Wenn Sie einen Beitragsentlastungstarif haben, mindert dieser ebenfalls den Krankenversicherungsbeitrag im Ruhestand.

Zudem können Sie einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beantragen, wenn Sie Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Dieser beträgt aktuell 8,55% auf die Bruttorente und ist auf die Hälfte der tatsächlichen Versicherungsprämie begrenzt.

Dazu ein Beispiel:

Der aktuelle PKV-Beitrag eines 50 Jährigen beträgt 685€ mtl. Dieser setzt sich zusammen aus.

  • KV 495€
  • KT 120€
  • PV  70€


Als erstes rechnen wir den gesetzlichen Zuschlag aus dem Haupttarif raus. Bei unserem Beispiel sind das 45€.

Das Krankentagegeld fällt im Ruhestand, wie gesagt, weg, sodass der bereinigte Beitrag 520€ beträgt. Und den rechnen wir jetzt einmal mit 4% p.a. auf 15 Jahre mit einem Inflationsrechner hoch. Macht 936,49€ im Monat zum Renteneintritt mit 65.

Wenn es einen Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt, können wir den Zuschuss zur PKV abziehen. Bei 2.000€ mtl. gesetzl. Rente und 8,55% Zuschuss sind das 171€. Macht also 765,49€.

Der Vollständigkeit halber ist zu erwähnen, dass der PKV-Beitrag im Ruhestand weiter ansteigt, jedoch i.d.R. wegen der Aktivierung der Altersrückstellung nicht mehr so hoch ausfallen soll.

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Ruhestand

Kommen wir nun zur gesetzlichen Krankenversicherung. Hier wird in Pflichtversicherung bzw. Krankenversicherung der Rentner (kurz: KVdR) und freiwilliger Versicherung unterschieden.

In der KVdR sind all diejenigen versichert, die in der zweiten Hälfte ihres Erwerbslebens zu min. 90% in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren – egal ob pflicht- freiwillig oder familienversichert. Alle anderen sind im Ruhestand freiwillig versichert.

Der allgemeine Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt aktuell 14,6%, der Zusatzbeitrag im Durchschnitt 2,5% und die Pflegeversicherung 3,6% bzw. 4,2% für Kinderlose.

Ob das dabeibleibt, ist fraglich. Denn die Kassen sind bekanntlich leer und dann holen die „Fachkräfte“ aus dem Bundestag noch weitere „Fachkräfte“ in ein ohnehin schon krankes System. Aber vielleicht gibt es ja bei der nächsten Beitragssatzerhöhung eine Bratwurst und dann ist doch wieder alles tutti, nicht wahr?

Krankenversicherung der Rentner (KVdR)

Wenn Sie in der KVdR versichert sind, zahlen Sie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge nur auf

  • Gesetzliche Rente
  • Ausländische Renten
  • Versorgungsbezüge wie z.B. Pensionen, Renten aus Versorgungswerke, Betriebsrenten und Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst
  • Einkommen aus nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeiten. Dazu zählen auch steuerpflichtige Einkünfte aus Photovoltaik-Anlagen, Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder Beteiligungen.


Auf die gesetzliche und ausländische Renten bezahlen sie jedoch nur den hälftigen Krankenversicherungs- und Zusatzbeitrag.

Auf alle anderen der vorhin erwähnten Einkünfte bezahlen Sie den vollen Krankversicherungs- und Zusatzbeitrag, wobei für Versorgungsbezüge und Einkommen aus nebenberuflicher selbständiger Tätigkeit ein Freibetrag von aktuell 187,25€ im Monat gilt.

Den Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen Sie immer in voller Höhe alleine.

Dazu wieder ein Beispiel: Wir unterstellen

  • 2.000€ gesetzliche Rente 
  •    300€ Betriebsrente.


Als erstes rechnen wir den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auf die gesetzliche Rente aus.

  • 2.000€ * 8,55% [(14,6% allgemeiner Beitragssatz + 2,5% durchschnittlicher Zusatzbeitrag)/2] = 171€ 
  • 2.000€ * 4,2% (Pflegeversicherung, Kinderlose) = 84€


Als nächstes rechnen wir den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auf die Betriebsrente aus. Dafür ziehen wir zunächst den Freibetrag für die Krankenversicherung ab.

300€ – 187,25€ = 112,75€

  • 112,75€ * 17,1% (14,6% allgemeiner Beitragssatz + 2,5% durchschnittlicher Zusatzbeitrag)= 19,28€
  • 300,00€ * 4,2% (Pflegeversicherung, Kinderlose, gesamter Versorgungsbezug, da er den Freibetrag übersteigt) = 12,60€


Macht in Summe: 286,88€

Freiwillig gesetzliche Krankenversicherung (fGKV)

Wenn Sie im Ruhestand freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, zahlen Sie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf alle Einnahmen, wobei für Mieteinnahmen, Kapitalerträge und private Renten der ermäßigte Beitragssatz i.Hv. 14% gilt.

Wie auch bei der PKV können Sie einen Zuschuss zur Krankenversicherung beantragen, wenn Sie Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Dieser beträgt – wie gesagt – 8,55% auf die Bruttorente.

Dazu ein letztes Beispiel: Wir unterstellen

  • 2.000€ gesetzliche Rente
  •    300€ Betriebsrente
  • 1.000€ Privatrenten – übrigens inkl. Riester und Rürup – Mieteinnahmen und Kapitalerträge.


Als erstes rechnen wir den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auf die gesetzliche Rente aus.

Das sind wie vorhin 171€ und 84€.

Als nächstes rechnen wir den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag auf die Betriebsrente aus.

Das sind wie vorhin 19,28€ und 12,60€

Und zum Schluss auf die Privatrenten, Mieteinnahmen und Kapitalerträge.

  • 1.000€ * 16,5% (14% ermäßigter Beitragssatz + 2,5% durchschnittlicher Zusatzbeitrag) = 165€
  • 1.000€ * 4,2% (Pflegeversicherung, Kinderlose) = 42€


Macht in Summe: 493,88€

Sowohl für die Kranken- als auch Pflegeversicherung bezahlen Sie Beiträge immer nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Diese liegt aktuell bei 5.512,50€ im Monat.

Bedenken Sie bitte, dass Sie auch noch Steuern im Ruhestand bezahlen müssen und diese ebenfalls Ihre Einkünfte im Ruhestand reduzieren.

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Fazit

Die Beiträge zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung im Ruhestand stellen eine beträchtliche Ausgabe dar. Diese sollten Sie im Rahmen Ihrer Ruhestandplanung kennen, um – falls nötig – weiteres Vermögen aufzubauen, damit Sie die gewünschte Liquidität erreichen.

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