
Das Wichtigste auf einen Blick
- Während der Niedrigzinsphase mussten vermögende Kunden Negativzinsen auf Bankguthaben bezahlen
- Die Verbraucherzentrale hat gegen Negativzinsen auf Bankkonten geklagt
- Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass Negativzinsen nur teilweise zulässig sind
- Bankkunden können gezahlte Negativzinsen von ihrer Bank zurückfordern

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Vorwort
Vor einigen Jahren mussten Vermögende Negativzinsen auf Bankguthaben bezahlen. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass das teilweise nicht zulässig ist. Wann Banken die gezahlten Negativzinsen erstatten müssen und wie Sie sie zurückfordern können, erkläre ich Ihnen in diesem Beitrag.
Negativzinsen nur teilweise zulässig
Aufgrund der jahrelangen Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank mussten Banken auf das Geld, das sie bei der EZB angelegt haben, Zinsen bezahlen. Diese Zinskosten haben sie sich dann von ihren Kunden zurückgeholt, indem sie Negativzinsen – auch Strafzinsen oder Verwahrentgelt genannt – auf Bankguthaben – i.d.R. ab einer bestimmten Summe – berechnet haben.
Dagegen haben Verbraucherzentralen geklagt und nun vor dem Bundesgerichtshof teilweise recht bekommen. Während Negativzinsen auf Girokonten prinzipiell erlaubt sind, sind sie es auf Tagesgeld und Sparkonten nicht.
Wenn aber die Vertragsklauseln bei Girokonten für Verbraucher nicht transparent und verständlich genug waren, wann und unter welchen Umständen Negativzinsen anfallen, sind diese ebenfalls unzulässig.
Gezahlte Negativzinsen zurückfordern
Daher können Verbraucher gezahlte Negativzinsen von Ihrer Bank zurückfordern, wenn die Ansprüche noch nicht verjährt sind. Für das Jahr 2022 gilt die Verjährungsfrist Ende 2025. Für die Jahre davor hängt es davon ab, ob ein Streit oder ein Gerichtsverfahren zu den Negativzinsen bei Ihrer Bank anhängig ist.
Hier haben Sie drei Möglichkeiten. Entweder Sie schreiben Ihre Bank unter Bezug auf das BGH-Urteil mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale selbst an oder Sie wenden sich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Fazit
Prüfen Sie, ob Sie in der Vergangenheit Negativzinsen bezahlt haben und ob die Voraussetzungen für eine Erstattung vorliegen, die noch nicht verjährt sind. In Abhängigkeit des Ergebnisses sollten Sie Ihre Bank kontaktieren und gezahlte Negativzinsen zurückfordern.