Lasse ich meine zahlreichen Vermögensberatungen Revue passieren, komme ich zu dem Ergebnis, dass Menschen der Generation 50plus, die ihre berufliche Aktivität kurz- oder mittelfristig beenden und danach von ihrem Vermögen leben möchten, sich im Grunde immer die gleichen Fragen stellen.
Der Bedarf an einer Vermögensberatung entsteht meist nach Vollendung des 50. Lebensjahres und dem Wunsch nach Freiheit, die Zukunft so zu gestalten, wonach einem der Sinn steht. Damit geht immer ein hohes Sicherheitsbedürfnis einher, den aktuellen Lebensstandard zu halten, ohne sich Gedanken um Geld zu machen. Die Absicherung von Angehörigen gehört für viele mit dazu.
Sind Sie deswegen auf der Suche nach einem Vermögensberater? Gemeinsam finden wir Antworten.
Als Vermögensberater biete ich Ihnen eine ganzheitliche und unabhängige Beratung auf höchstem Niveau. Da Sie meine Leistung per Honorar vergüten, haben Sie die Sicherheit, dass ich nur Ihre Interessen vertrete.
Die erste Säule meiner Vermögensberatung besteht darin, Ihren Lebensstandard im Ruhestand zu sichern. Das zentrale Ziel Ihrer Vermögensanlage ist daher, einen verlässlichen Cashflow aufzubauen, der Ihnen finanzielle Unabhängigkeit ermöglicht. Ein Mandant brachte seine Idealvorstellung einmal sehr passend auf den Punkt: „Koffer und Kreditkarte.“ Das bedeutet: Sie möchten jederzeit spontan entscheiden können, wo Sie sind und was Sie tun – ohne finanzielle Einschränkungen oder Sorgen. Genau darauf arbeite ich mit Ihnen hin: Dass Sie Ihren Ruhestand so frei gestalten können, wie Sie es sich wünschen.
Die zweite Säule meiner Vermögensberatung widmet sich dem Erhalt Ihrer Selbstbestimmung. Doch ist diese wirklich dauerhaft gesichert? Leider nicht – denn sobald Krankheit oder Unfall die eigene Entscheidungsfähigkeit beeinträchtigen, müssen andere für Sie handeln. Ein Irrtum ist, dass Angehörige in solchen Fällen automatisch entscheidungsbefugt sind. Tatsächlich braucht es dafür Vollmachten und Verfügungen. Ich weiß: Dieses Thema wird gerne aufgeschoben. Deshalb begleite ich Sie aktiv und vermittle Ihnen den Kontakt zu erfahrenen Juristen, um Ihre Wünsche zu dokumentieren.
Die dritte Säule meiner Vermögensberatung ist Ihre Nachlassplanung. Alles im Leben ist endlich – umso sinnvoller ist es, sich frühzeitig mit dem eigenen Nachlass zu befassen. Die Gründe dafür sind vielfältig: Sie möchten Ihren letzten Willen klar regeln, familiäre Konflikte vermeiden oder steuerliche Belastungen minimieren. Letzteres bezieht sich auf die Erbschaftsteuer, obwohl Ihr Vermögen bereits versteuert wurde. Trotzdem bleibt dieses Thema oft ungeregelt. Gemeinsam mit erfahrenen Rechts- und Steuerexperten sorgen wir dafür, dass Ihr Nachlass so gestaltet wird, wie Sie es sich wünschen.
Unternehmer aus der IT-Branche
Ausgangslage:
Ergebnis:
Kundenfeedback:
„Wir sind auf den Vermögensberater Stefan Kemmler durch das YouTube-Video Geldanlage für Ü50 – das ist zu beachten bei JustETF aufmerksam geworden, haben ihn jedoch erst einmal für etwa zwei Jahre beobachtet. Mit dem Wissen von heute hätten wir nicht so lange warten sollen. Denn Herr Kemmler hat unsere gesamte Vermögenssituation mit Argusaugen überblickt und uns nicht nur sämtliche Risiken aufgezeigt, die uns überhaupt nicht bewusst waren, sondern auch wie wir unser Vermögen optimieren können. Der gesamte Beratungsprozess ist klar strukturiert und digital. Herr Kemmler nimmt sich sehr viel Zeit und antwortet auf jede Frage schnell und geduldig und so, dass es ein Laie schnell verstehen kann. Es fühlt sich für uns jetzt richtig gut an, optimal aufgestellt zu sein und in etwa drei Jahren unseren Ruhestand beginnen zu können.“
Sprechen Sie mit mir: über Sie.
Als Honorar-Finanzanlagenberater werde ich ausschließlich von Ihnen per Honorar vergütet, da ich keine Provisionen erhalte. Somit bin ich ein echter Honorarberater.
Da ich keine Vertragsbeziehungen zu Banken, Fondsanbietern und Maklerpools unterhalte, kann ich Ihnen 100%ige Unabhängigkeit garantieren.
Vor vielen Jahren habe ich mich auf Anlageberatung mit ETFs, Vermögensberatung für 50plus und Vermögensverwaltung spezialisiert.
Ich bin Finanzanlagenfachmann (IHK), Zertifizierter Berater für Indexprodukte (IFH) und Zertifizierter Spezialist für Ruhestandsplanung (FH).
Ich verfolge eine wissenschaftlich fundierte Anlagephilosophie nach Buy & Hold und empfehle ETFs, damit Ihr Vermögen sicher und rentabel angelegt wird.
Meine Honorare sind pauschal statt prozentual. Das führt zu Fairness, Planungssicherheit, Rentabilität, Transparenz und Unabhängigkeit.
Ihr gesamtes Vermögen immer im Blick – auf Knopfdruck, egal wo, egal wann. Das manuelle Führen einer Excel-Tabelle ist ab sofort Geschichte.
Für rechtliche und steuerliche Angelegenheiten habe ich mir ein bundesweites Netzwerk aus spezialisierten Rechtsanwälten und Steuerberatern aufgebaut.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenDer Bereich Finanzen bildet das Fundament meiner Vermögensberatung. Denn er betrifft alles, was mit Ihrem Geld zu tun hat. Im Mittelpunkt stehen dabei Ihre persönlichen finanziellen Ziele. Zu Beginn der Ruhestandsplanung analysiere ich Ihre aktuelle finanzielle Situation sehr umfassend. Auf dieser Grundlage entwickle ich eine individuell auf Sie abgestimmte Strategie, mit der Sie Ihre Ziele erreichen können. Dabei betrachte ich nicht nur einzelne Aspekte, sondern stets Ihre gesamte finanzielle Lebenssituation. Mein Anspruch ist es, komplexe Zusammenhänge für Sie verständlich und nachvollziehbar aufzubereiten, damit Sie fundierte Entscheidungen treffen können.
Der rechtliche Bereich umfasst insbesondere den Punkt Vollmachten & Verfügungen. Für stetige Selbstbestimmung sind Dokumente wie Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament von besonderer Bedeutung.
Natürlich werden Steuern in Ihrer Strategie berücksichtigt. Dazu zählt nicht nur die steuerliche Behandlung in dem Anlage- und Entnahmeprozess, sondern auch die steueroptimale Nachlassplanung.
Nur wer sein Ziel kennt, findet den Weg. Was soll Geld für Sie tun bzw. welche Ziele sollen in Erfüllung gehen? Ihre Angaben stellen die Basis der Ruhestandsplanung dar.
Liquiditätsrechnung
Die Liquiditätsrechnung ist eine tabellarische Gegenüberstellung Ihrer wiederkehrenden Einnahmen (Renten, Mieten) und Ihrer laufenden bzw. gewünschten Ausgaben. Dabei werden Inflation, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern berücksichtigt. Dadurch lässt sich berechnen, ob und in welcher Höhe ein Liquiditätsüberschuss oder -defizit bei Ihnen vorliegt.
Erfassung weiterer Ziele
Die Erfassung weiterer Ziele beinhaltet Ihre außerordentlichen Ausgaben. Dazu zählen beispielsweise die Anschaffung eines neuen Autos, der Erwerb oder die Instandhaltung einer Immobilie, die restliche Tilgung von Darlehen, die finanzielle Unterstützung von Angehörigen oder eine Weltreise. Daraus ergibt sich Ihr zusätzlicher Kapitalbedarf.
Es gibt verschiedene rechtliche und finanzielle Risiken. Sind Ihnen diese vollumfänglich bekannt und bewusst? Ich zeige Ihnen sämtliche Risiken auf und erläutere diese.
Vollmachten & Verfügungen
Vollmachten und Verfügungen sind schriftliche Willenserklärungen in Form von General-, Vorsorgevollmacht, ggf. Unternehmervollmacht, Konto- und Depotvollmacht, Betreuungs-, Patientenverfügung, ggf. Sorgerechtsverfügung und Testament oder Erbvertrag. Haben Sie nichts geregelt, besteht das Risiko, dass Sie im Ernstfall nicht selbstbestimmt sind und Ihr letzter Wille nicht umgesetzt wird.
Risikoprofil
Das Risikoprofil bildet sich aus Ihrer Risikobereitschaft, Ihrem Risikobewusstsein und Ihrer Risikotragfähigkeit. Die Risikobereitschaft bezieht sich auf Ihre Emotionen, das Risikobewusstsein auf Ihre Kenntnisse und Erfahrungen, die Risikotragfähigkeit auf Ihre finanzielle Situation. Dadurch kann das für Sie passende Risiko Ihrer Geldanlage bestimmt werden.
Vermögensstrukturanalyse
Die Vermögensstrukturanalyse gibt Aufschluss darüber, wie sich Ihr gesamtes Vermögen zusammensetzt bzw. auf die unterschiedlichen Anlageklassen wie Geldmarkt, Aktien, Anleihen, Immobilien, Edelmetalle, Rohstoffe etc. verteilt ist. So lässt sich das Risiko unzureichender Diversifikation Ihres Vermögens durch Übergewichtung von bestimmten Anlageklassen erkennen.
Renditereihenfolgerisiko
Das Renditereihenfolgerisiko beschreibt das Risiko, dass die konkrete Reihenfolge der Renditen von einem schwankenden Vermögenswert wie einem Wertpapierportfolio das Endvermögen stark beeinflusst, wenn regelmäßige Entnahmen getätigt werden. Je nach Aufbau des Wertpapierportfolios und Höhe der Entnahmerate besteht das Risiko, dass Ihr Kapital frühzeitig vollständig verbraucht ist.
Optional: Produktanalyse
Die Produktanalyse ist der Qualitäts-Check für Ihr Depot und Lebens-/Rentenversicherung.
Optional: Erbfallanalyse
Die Erbfallanalyse ist der Steuer-Check für Ihren Nachlass.
Eine Planung ohne Strategie ist wie ein Brunnen ohne Wasser. Wie sollte Ihr Vermögen strukturiert sein? Ich erarbeite Ihre Strategie, damit Sie Ihre Ziele erreichen.
Handlungsempfehlungen
Die Handlungsempfehlungen beschreiben konkrete Schritte zur Realisierung Ihrer Ziele.
Vermögensoptimierung
Die Vermögensoptimierung berücksichtigt die passende Risiko-Rendite-Struktur Ihres Vermögens.
Monte-Carlo-Simulation
Die Monte-Carlo-Simulation ist eine Berechnung von Wahrscheinlichkeiten für Ihre Planungssicherheit.
Liquiditätsplanung
Die Liquiditätsplanung dient der stetigen Sicherstellung Ihrer notwendigen Liquidität.
Anlageempfehlung
Die Anlageempfehlung ist ein evidenzbasierter Portfoliovorschlag für Ihr Engagement.
Wer nichts weiß, muss alles glauben. Kennen Sie die wichtigsten Grundlagen für eine rentable Geldanlage? Ich vermittele Ihnen wichtiges Wissen für Ihren Anlageerfolg.
E-Book
Das E-Book „Wissensvermittlung für Ihren Anlageerfolg“ beinhaltet grundsätzliches Wissen zur Geldanlage.
Geldmarkt
Eine Anlage am Geldmarkt dient dem Risikomanagement. Dazu zählt zum einen die eiserne Notfallreserve für den Fall, dass z.B. das Auto oder die Waschmaschine kaputt geht und zum anderen der Risikopuffer für negative Börsenjahre. Denn in solchen Phasen sollte gerade zu Beginn des Ruhestands keine Entnahme aus dem schwankenden Depot getätigt werden. Denn wenn am Anfang der Entnahmephase hohe Kurseinbrüche zu verzeichnen sind, kann dies die Pleitewahrscheinlichkeit erhöhen. Vermögen kann am Geldmarkt mit Tages-/Festgeld, Verrechnungskonto oder Geldmarkt-ETF angelegt werden.
Aktien
Die Anlageklasse Aktien ist die Rentabelste aller Anlageklassen und dient demzufolge als Renditetreiber in einem Portfolio. In den letzten 120 Jahren hat ein global diversifiziertes Aktienportfolio im Durchschnitt über 7% pro Jahr erzielt. Dem steht natürlich ein gewisses Risiko gegenüber. Risiko bedeutet weniger ein Totalverlust, der bei weltweiter Risikostreuung äußerst unwahrscheinlich ist, sondern vielmehr die Schwankungsbreite (Volatilität) bzw. temporärer Einbruch in einem Jahr von z.B. 50%. Um eine höchstmögliche Diversifikation zu erzielen, sollten Privatanleger auf Aktien-ETFs statt Einzelaktien setzen.
Anleihen
Anleihen, das sind festverzinsliche Wertpapiere, dienen als Stabilisator in einem Portfolio, wenn man das Risiko von Aktien aus emotionaler und/oder finanzieller Sicht nicht vollständig eingehen kann. Nach der modernen Portfoliotheorie können Anleihen sogar ein Gegenspieler zu Aktien in unsicheren Zeiten sein, indem die Kurse von Anleihen steigen, während die Kurse von Aktien fallen. Auch bei dieser Anlageklasse ist eine globale Risikostreuung innerhalb bonitätsstarker Emittenten (Staaten und Unternehmen) zu empfehlen. Privatanleger sollten Anleihen-ETFs in Euro statt Einzelanleihen wählen.
Gold
Gold ist seit Jahrtausenden ein bewährter Wertspeicher und deshalb ein wichtiger Bestandteil eines diversifizierten Portfolios. Als krisenresistente Anlage bietet Gold Schutz vor Inflation, geopolitischen Risiken und Währungsschwankungen. Es korreliert nur gering mit den Anlageklassen Aktien und Anleihen. Damit trägt Gold zur Risikostreuung bei. In einer Zeit, in der finanzielle Sicherheit und Werterhalt oberste Priorität haben, ist Gold ein solides Fundament für nachhaltige Vermögenssicherung - entweder als physische Anlage oder per ETC im Depot.
Kryptowährung
Digitale Vermögenswerte wie Bitcoin und Ethereum haben sich in den letzten Jahren als ernstzunehmende Anlageklasse etabliert. Ein gezieltes Investment in Kryptowährungen kann sinnvoll sein – als Beimischung zur Diversifikation und als Zugang zu innovativen Technologien. Trotz höherer Volatilität bieten sie langfristig Potenzial für überdurchschnittliche Renditen und sind unabhängig von klassischen Finanzsystemen. Wer frühzeitig, informiert und strategisch investiert, kann von der digitalen Transformation profitieren – sowohl als Direktanlage oder per ETC im Depot.
ETFs sind sicher, da sie wie alle offenen Investmentfonds sog. Sondervermögen sind. Die Anteile werden getrennt von Anbieter und Bank gelagert. Daher sind sie im Falle einer Pleite der Bank oder Fondsgesellschaft geschützt.
ETFs streuen das Risiko, da sie die Wertentwicklung eines Börsenindex abbilden. Ein Börsenindex enthält bis zu mehrere Tausend Wertpapiere. Dadurch wird das Verlustrisiko im Vergleich zu einzelnen Wertpapieren gesenkt.
ETFs sind transparent, da den Indizes ein Regelwerk zugrunde liegt. Dadurch ist jederzeit bekannt, in welche Wertpapiere mit welcher Gewichtung investiert wird. Außerdem ist die Wertentwicklung in Echtzeit im Online-Banking sichtbar.
ETFs haben sehr geringe Kosten, da sie auf zwei wesentliche Kostentreiber verzichten. Es gibt kein aktives Fondsmanagement, das ständig Wertpapiere auswählt und handelt. Zudem werden keine Provisionen an Vertriebspartner gezahlt.
ETFs sind rentabel, da sie im Grunde einen wissenschaftlichen Investmentansatz verfolgen. Sie spiegeln die Marktrendite des jeweiligen Börsenindex anstatt auf bestimmte Wertpapiere zu spekulieren. Hinzu kommen die geringen Kosten.
ETFs können börsentäglich gehandelt werden. Das investierte Kapital ist demnach jederzeit - ausgenommen am Wochenende - verfügbar. Allerdings ist zu beachten, dass ein Engagement an der Börse eine langfristige Angelegenheit ist.
Zu Beginn erhalten Sie Ihre persönlichen Analysedokumente in Form eines digitalen Fragebogens mit einer Unterlagencheckliste. Diesen füllen Sie zu Hause in aller Ruhe aus und stellen die benötigten Unterlagen zusammen.
Als nächstes führen wir ein Analysegespräch per Video-Konferenz. In diesem laden wir Ihren ausgefüllten Fragebogen nebst Unterlagen datenschutzsicher in mein System hoch und besprechen diese ausführlich.
Ihre Antworten und Unterlagen werte ich aus und erstelle Ihre Ruhestandsplanung. Es ist für mich Normalität, dass Ihre Ziele im Fokus stehen. Sollte ich weitere Fragen haben, komme ich telefonisch oder per E-Mail auf Sie zu.
Die initiale Vermögensberatung dauert bis zu zwei Stunden. Ich präsentiere Ihnen die von mir entwickelte Strategie und das weitere Vorgehen. Im Anschluss erhalten Sie Ihre persönlichen Beratungsdokumente per E-Mail.
Nachdem Sie Ihre persönlichen Beratungsdokumente nochmal gesichtet haben, führen wir eine Nachbesprechung per Video-Konferenz. Ich beantworte Ihre Fragen und wir besprechen mögliche Anpassungswünsche.
Erst wenn Ihre Fragen beantwortet und Anpassungen besprochen sind, erfolgt die Umsetzung Ihrer Strategie. Dazu zählt die Beratungsdokumentation, die Depoteröffnung und -einrichtung sowie die erste Transaktion.
In der Vermögensverwaltung begleite ich Sie bzw. Ihr Vermögen, ohne dass Sie die Kontrolle abgeben und den Überblick verlieren. Ich verbinde die Vorteile aus on- und offline. Egal wie, ich bin für Sie da – persönlich oder digital.
Sprechen Sie mit mir: über Sie.
Einer der häufigsten Fehler ist, den Ruhestand erst kurz vor dem Renteneintritt zu planen. Je früher man beginnt, desto mehr Handlungsspielraum besteht. Zudem werden dadurch Überraschungen zum Rentenbeginn vermieden.
Ein fehlendes Ziel wie z. B. „Wie viel Geld benötige ich monatlich im Ruhestand?“ ist fatal. Dadurch fehlt die Grundlage für eine fundierte Planung und folglich die Erkenntnis, ob getroffene Vorsorge oder vorhandenes Vermögen ausreicht.
Vielen ist die Auswirkung der Inflation auf den Ruhestand nicht bewusst. Z.B. sind 4.000 Euro heute in 20 Jahren nur noch 2.440 Euro wert. Wenn man den Liquiditätsbedarf im Ruhestand berechnet, muss man sie berücksichtigen.
Die gesetzliche Rente allein reicht in den meisten Fällen nicht für einen würdevollen Ruhestand aus. Wenn man also nicht zusätzlich privat oder betrieblich vorsorgt, riskiert man eine erhebliche Versorgungslücke.
Den meisten Anlegern und Sparern ist die Rendite ihrer Vorsorge z.B. mit einem Depot oder Rentenversicherungen inkl. Riester- und Rürup-Rente unbekannt. Es ist jedoch wichtig zu wissen, ob das Geld für einen bestmöglich arbeitet.
Auch im Ruhestand fallen Beiträge sowohl zur gesetzlichen als auch zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern an. Wenn man das nicht berücksichtigt, hat man am Ende weniger zur Verfügung als gedacht.
Viele Menschen legen ihr Geld aus Angst vor Verlusten zu konservativ in z.B. Tages- und Festgeld oder Lebens-/Rentenversicherungen mit Garantien an. Damit werden deutlich höhere Renditen am Kapitalmarkt verschenkt.
Wenn man sein Geld zu einseitig in bestimmte Anlageklassen oder einzelne Vermögenswerte anlegt, setzt man sich unnötigen Risiken aus. Das kann zu temporären Liquiditätsengpässen bis zur Existenzgefährdung führen.
Die einen nehmen an, dass bei schwerer Krankheit oder Unfall ihre Familie Entscheidungen treffen kann. Die anderen wissen zwar, das dem nicht so ist, tun aber dennoch nichts. Jeder benötigt Vollmachten und Verfügungen.
Bei Geld hört die Freundschaft auf. Leider oftmals auch die eigene Familie. Eine klare Regelung der Vermögensnachfolge schützt Angehörige nicht nur vor Streit, sondern auch vor unnötig hohen steuerlichen Belastungen.
Die Berufsbezeichnung „Vermögensberater“ ist nicht durch den Gesetzgeber geschützt. Geprägt wurde dieser Begriff durch einen deutschen Finanzvertrieb. Bei dessen Vermögensberatern handelt es sich allerdings um Handelsvertreter einer Finanzgruppe. Den Medien und etlichen Kunden zufolge geht es in den „Beratungen“ immer nur um den Verkauf von Finanzprodukten. Die Vergütung erfolgt bei erfolgreichem Abschluss durch Provision.
Dieses Prinzip gilt allerdings für sämtliche Finanzvertriebe, Banken und fast alle selbstständigen Finanz- und Vermögensberater. Letztere haben zwar ein größeres Produktangebot, doch ein Grundproblem bleibt: die Art der Vergütung. 99% arbeiten auf Provisionsbasis. Dadurch können Interessenkonflikte auftreten.
Um jegliche Fehlanreize zu vermeiden, sollten Sie sich nur einem Vermögensberater anvertrauen, der rein auf Honorarbasis tätig ist. Solch einer trägt eine oder zwei der folgenden Zulassungen:
Diese Information finden Sie sowohl in dem Impressum seiner Internetpräsenz als auch der gesetzlich vorgeschriebenen Erstinformation. Ich bin Honorar-Finanzanlagenberater und demzufolge ein unabhängiger Vermögensberater.
Klassische Vermögensberater sind meist Angestellte bzw. Handelsvertreter für Banken und Finanzvertriebe oder selbstständig tätig. Alle müssen allerdings die Finanzprodukte ihrer Arbeit- bzw. Auftraggeber oder Kooperationspartner auf Provisionsbasis verkaufen und sind daher nicht neutral in der Beratung.
Unabhängige Vermögensberater hingegen arbeiten autark gegen Honorar und sind keinen Anbietern verpflichtet. Sie können auf alle Finanzprodukte am Markt zurückgreifen. Daher sind sie zu 100% unabhängig und beraten ausschließlich im Sinne ihrer Kunden. Nachfolgend finden Sie die Arten mit Erläuterungen.
Versicherungsvertreter sind selbstständige Handelsvertreter, die entweder nur für eine oder bestimmte Versicherungsgesellschaften tätig sind. Sie sind im Auftrag der jeweiligen Versicherungsgesellschaft tätig, haben nur eine eingeschränkte Anbieter- und Produktauswahl und erhalten für die Vermittlung von Versicherungsverträgen Provisionen. Beispiele für Versicherungsvertreter sind:
Fazit: nicht unabhängig
Versicherungsmakler sind selbstständig tätig und arbeiten mit einer Vielzahl von Versicherungsgesellschaften zusammen. Diese sind im Auftrag des Kunden tätig, haben ein große Anbieter- und Produktauswahl und erhalten für die Vermittlung von Versicherungsverträgen ebenfalls Provisionen. Beispiele für Versicherungsmakler sind:
Fazit: nicht unabhängig
Versicherungsberater sind ebenfalls selbstständig tätig und arbeiten nicht unbedingt mit Versicherungsgesellschaften zusammen. Diese sind ausschließlich im Auftrag des Kunden tätig, können zu allen Versicherungsangeboten am Markt beraten und erhalten für die Beratung ein Honorar, da sie einem strikten Provisionsannahmeverbot unterliegen.
Fazit: unabhängig
Anlage- und Finanzanlagenvermittler sind entweder selbstständige Handelsvertreter oder selbstständig tätig und arbeiten mit einem oder einer Vielzahl von Finanzinstituten und Finanzdienstleistern zusammen. Diese sind entweder im Auftrag des Finanzinstitutes bzw. Finanzdienstleisters oder des Kunden tätig. Die Anbieter- und Produktauswahl ist eingeschränkt oder vielfältig. Die Vergütung erfolgt meistens durch Provision, manchmal gegen Honorar oder aus einer Kombination von beidem. Beispiele hierfür sind:
Fazit: nicht unabhängig
Honorar-Finanzanlagenberater sind selbstständig tätig und arbeiten nicht unbedingt mit Finanzinstituten bzw. Finanzdienstleistern zusammen. Diese sind ausschließlich im Auftrag des Kunden tätig, können zu allen Anlagemöglichkeiten am Markt gemäß dem Umfang ihrer Zulassung beraten und erhalten für die Beratung ein Honorar, da sie einem strikten Provisionsannahmeverbot unterliegen.
Fazit: unabhängig
Honorar-Anlageberater sind selbstständig tätig und arbeiten nicht unbedingt mit Finanzinstituten bzw. Finanzdienstleistern zusammen. Diese sind ausschließlich im Auftrag des Kunden tätig, können zu allen Anlagemöglichkeiten am Markt gemäß dem Umfang ihrer Zulassung beraten und erhalten für die Beratung ein Honorar, da sie einem strikten Provisionsannahmeverbot unterliegen.
Fazit: unabhängig
Gesamtanzahl in Deutschland, Stand 01.01.2025
Die tatsächlichen Kosten klassischer Finanz- und Versicherungsprodukte, die der Vergütung einer vermeintlich kostenlosen Vermögensberatung dienen, werden oft unterschätzt. Ein großer Teil davon fließt in Form von Provisionen an Vermögensberater – direkt aus Ihrer Anlage oder Ihrem Beitrag, ohne dass Sie es auf den ersten Blick erkennen. Logisch, sonst würde das niemand tun!
Beispiel 1: Rentenversicherungen
Bei deutschen Versicherern liegt die Abschlussprovision in der Regel bei 2,5% der Beitragssumme – bei ausländischen Versicherern deutlich höher. Bei einer Einmalzahlung von 500.000€ entspricht das also 12.500€ Provision. Zusätzlich erhalten Vermittler sog. Bestandsprovisionen, die laufend gezahlt werden und je nach Versicherungstarif unterschiedlich hoch sind.
Beispiel 2: Investmentfonds
Hier wird die Provision in Form eines Ausgabeaufschlags erhoben – bis zu 5% der Anlagesumme. Bei einer Einmalanlage von 500.000€ bedeutet das demnach bis zu 25.000€ Provision. Auch hier gilt: Zusätzlich zum Ausgabeaufschlag werden laufende Bestandsprovisionen gezahlt, abhängig von dem jeweiligen Fonds.
Beratungshonorar
Für die individuelle Beratung zu Geldanlagen und Versicherungen liegt das Honorar i.d.R. zwischen 150 und 250€ pro Stunde, abhängig von der Komplexität Ihres Anliegens. Sie zahlen also ausschließlich für Expertise und Zeit – nicht für den Produktverkauf. Das Honorar für meine unabhängige Vermögensberatung beginnt bei 5.950€ inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (19%).
Vermögensverwaltungshonorar
Für die laufende Betreuung Ihrer Geldanlage bzw. Vermögensverwaltung gibt es zwei gängige Modelle für die Honorierung: Das Pauschalhonorar als monatlicher Festbetrag oder das prozentuale Honorar (z.B. 1% p.a.) bezogen auf den Durchschnittsdepotwert. Das Honorar für meine Vermögensverwaltung beginnt bei 446,25€ monatlich inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer (19%).
Je nach dem zu welcher Vertragsart Sie sich beraten lassen, können Sie das Honorar des Vermögensberaters steuerlich absetzen. Hier finden Sie eine Übersicht:
Nicht absetzbar
Wenn Sie sich zu Geldanlagen im privaten Bereich beraten lassen (z. B. Aktien, ETFs, Fonds), sind die Beratungshonorare für die Vermögensberatung nicht steuerlich absetzbar.
Teilweise absetzbar
Bei laufender Vermögensverwaltung mit einem All-in-Fee-Modell können bis zu 50 % des Honorars steuerlich geltend gemacht werden – abhängig von der individuellen Ausgestaltung des Vertrags in Bezug auf die Transaktionskosten.
Absetzbar
Wenn es um die Absicherung der Arbeitskraft geht – etwa durch eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung – sind die Beratungskosten in der Regel steuerlich absetzbar. Wichtig: Dies gilt nur, wenn kein Vermögensaufbau im Vertrag enthalten ist – also kein Kombiprodukt mit privater Rentenversicherung und Kapitalwahlrecht.
Beratungskosten im Zusammenhang mit Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht, z. B.
- Rürup-Rente (Basisrente)
- Riester-Rente
- betriebliche Altersvorsorge (bAV)
können steuerlich berücksichtigt werden, da sie in der Regel der Vorsorge und nicht der Vermögensbildung dienen.
Vermögensberatung und Anlageberatung werden oft gleichgesetzt, verfolgen jedoch unterschiedliche Ansätze.
Die Anlageberatung konzentriert sich ausschließlich auf das Thema Geldanlage. In Abhängigkeit des Anlageziels und Risikoprofils wird eine Anlagestrategie mit geeigneten Finanzprodukten wie Aktien, Anleihen oder Fonds (inkl. ETFs) entwickelt. Demzufolge steht eine konkrete Produktempfehlung für die Anlageentscheidung im Fokus.
Die Vermögensberatung hingegen geht einen Schritt weiter: Sie betrachtet die gesamte finanzielle Situation. Dabei werden nicht nur eine Geldanlage, sondern auch Themen wie Liquiditätsrechnung und -planung, Risikomanagement sowie rechtliche und steuerliche Aspekte berücksichtigt. Demnach steht eine ganzheitliche Vermögensstrategie im Vordergrund.
Fazit: Während die Anlageberatung punktuell unterstützt, bietet die Vermögensberatung eine umfassende Beratung.
Eine Vermögensberatung ist für Angestellte, Selbstständige und Unternehmer in folgenden Fällen sinnvoll:
Ein Vermögensberater unterstützt seine Kunden in sämtlichen Vermögensfragen. Er berät beispielsweise zu Risikoabsicherung, Altersvorsorge, Geldanlage, Finanz-/Ruhestandsplanung und Immobilienfinanzierung. Das primäre Ziel ist fast immer ein sorgenfreier Ruhestand. Dabei hat er das große Ganze im Blick und bezieht die Themenfelder Recht und Steuern in seine Beratung mit ein. Er agiert vollkommen unabhängig und spricht keine Empfehlungen aufgrund von Abhängigkeiten oder Provisionen aus. Seine Vergütung erfolgt ausschließlich auf Honorarbasis unmittelbar durch den Kunden. Nur dann liegt Kundenorientierung vor. Allerdings sind die meisten Vermögensberater auf Provisionsbasis tätig und daher nicht unabhängig.
Einen unabhängigen Vermögensberater erkennen Sie an seiner Zulassung wie Versicherungsberater und/oder Honorar-Finanzanlagenberater bzw. Honorar-Anlageberater. Die Zulassung steht in dem Impressum seiner Website und in der gesetzlich vorgeschriebenen Erstinformation. Alternativ können Sie in dem Vermittlerregister der IHK oder BaFin nachsehen.
Ein guter Vermögensberater erfüllt neben seiner Unabhängigkeit durch Vergütung auf Honorarbasis und Ablehnung einer Zusammenarbeit mit Banken, Fondsgesellschaften, Versicherungen sowie Maklerpools die folgenden Punkte:
Spezialisierung
Er sollte sich auf einen bestimmten Bereich wie z.B. Vermögensberatung für 50plus spezialisiert haben.
Qualifikation
Der Vermögensberater kann eine auf seine Spezialisierung bezogene Qualifikation durch Weiterbildungen und/oder Studium vorweisen.
Anlagephilosophie
Er verfolgt eine wissenschaftlich fundierte Anlagephilosophie nach „Buy and Hold“ und empfiehlt dafür ETFs.
Erfahrung
Der Vermögensberater hat langjährige Erfahrung in seiner Spezialisierung.
Referenzen
Er hat viele positive Referenzen auf Google oder Bewertungsportalen wie ProvenExpert und WhoFinance.
Pressearbeit
Der Vermögensberater ist regelmäßig in der Presse als Experte gefragt – sei es durch Fachartikel und/oder Interviews.
Transparenz
Er schließt eine schriftliche Honorarvereinbarung mit dem Kunden, aus der der Leistungsumfang, die Höhe des Honorars und Zahlungsmodalität transparent hervorgehen. Transparenz bedeutet an dieser Stelle auch, dass das Honorar in einem angemessenen Verhältnis zum Leistungsumfang steht.
Datenschutz
Der Vermögensberater tauscht mit dem Kunden Dokumente, die vertrauliche Informationen enthalten, datenschutzsicher mittels Passwortverschlüsselung und/oder einem geschlossenen System, dessen Server sich idealerweise in Deutschland bzw. Europa befinden, aus. Außerdem stellt er dem Kunden eine Datenschutzerklärung vorab zur Verfügung, aus der u.a. hervorgeht, wo Kundendaten gespeichert und verwendet werden.
Fragen
Er möchte viel über den Kunden erfahren. Dafür nutzt der Vermögensberater z.B. einen umfangreichen Fragebogen als Grundlage für ein persönliches Gespräch, um die Gedanken hinter den Antworten zu verstehen. Er fragt also viel und hört viel zu. Erst danach beginnt der Vermögensberater mit seiner individuellen Ausarbeitung.
Zeit
Der Vermögensberater nimmt sich bei und durch Analyse, Ausarbeitung, Vermögensberatung, Nachbesprechung und Umsetzung viel Zeit für den Kunden.
Freiheit
Er erstellt eine Strategie und Anlageempfehlung, die dem Kunden die Freiheit gewährt, sich zukünftig entweder alleine oder gemeinsam mit dem Vermögensberater um das gesamte Vermögen zu kümmern.
Dokumentation
Der Vermögensberater dokumentiert die Beratung sowohl per Aufzeichnung bei einer Online-Vermögensberatung als auch in jedem Fall schriftlich, wann, wo und was besprochen bzw. empfohlen wurde.
Sprechen Sie mit mir: über Sie.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen