Ein guter Vermögensberater unterstützt seine Kunden in sämtlichen Vermögensfragen. Dabei betrachtet er sie immer ganzheitlich. Die Beratungsfelder sind vielfältig. So berät ein Vermögensberater beispielsweise zu Risikoabsicherung, Vermögensaufbau und Geldanlage. Er entwickelt Strategien, mit denen seine Kunden ihre finanziellen Ziele erreichen können. Für die Beseitigung von rechtlichen Störfaktoren und Gestaltung einer steueroptimalen Vermögensnachfolge setzt er wichtige Impulse. Idealerweise verfügt er über ein Spezialisten-Netzwerk, um die Lösungen für den Kunden aus einer Hand präsentieren zu können. Ein kundenorientierter Vermögensberater erarbeitet also erst ein Konzept unabhängig von Finanzprodukten. Bei der späteren Auswahl spricht er keine Empfehlungen wegen Provisionen oder sonstigen Abhängigkeiten aus. Sondern er berät weiterhin völlig autark gegen Honorar. Nur dann bestehen keine Fehlanreize.
Mit unserer Vermögensberatung auf Honorarbasis in Düsseldorf bieten wir eine ganzheitliche Beratung auf höchstem Niveau. Unabhängig, ohne Provision, sondern mit einem fest vereinbarten Honorar.
Die erste Wertschöpfung unserer Vermögensberatung beinhaltet das Sichern Ihres Lebensstandards nach Ihrem Berufsleben. Sinn und Zweck Ihrer Vermögensanlage ist also, Ihren benötigten Cash-Flow sicherzustellen. Dafür kursiert eine Richtgröße von etwa 80% Ihres letzten Einkommens. Mal ganz ehrlich: Benötigen Sie wirklich 20% weniger Geld bei 100% Freizeit? In Realität sollte das Gegenteil der Fall sein. Zwar fallen wenige Fixkosten als Privatier weg. Der Konsum nimmt jedoch durch die gewonnene Zeit zu. Ein Mandant unseres Hauses formulierte seine Wunschvorstellung sehr treffend: "Koffer und Kreditkarte." Mit anderen Worten: Man möchte sich leisten können, dort zu sein und das zu tun, wonach einem gerade der Sinn steht - ohne darüber nachdenken zu müssen. Aufgabe unserer Vermögensberatung in Düsseldorf ist, dass Sie diesen Zustand erreichen.
Die zweite Wertschöpfung der Vermögensberatung betrifft den Erhalt Ihrer Selbstbestimmung. Gerade in unserer Gesellschaft ist diese hohe Gut eine Selbstverständlichkeit. Nur ist sie pauschal jederzeit gegeben? Die klare Antwort lautet "Nein". Denn sobald die Fähigkeit, selbst Entscheidungen treffen zu können, durch gesundheitliche Einschränkungen fehlt, müssen andere einspringen. In diesem Zusammenhang herrscht der Irrglaube, dass Familie oder Ehepartner automatisch dafür legitimiert wären. Damit das aber Realität und dem Gesetzgeber die Entscheidungsgewalt entzogen wird, ist für jeden Volljährigen unabdingbar, entsprechende Vollmachten und Verfügungen aufzusetzen. Wir wissen, dass dieses eher unangenehme Thema nahezu immer aufgeschoben wird. Daher unterstützen wir, zu handeln.
Die dritte Wertschöpfung beschreibt Ihre Nachlassplanung. Alles ist endlich. So wird auch für Sie der Tag, an dem Sie über die Regenbogenbrücke gehen werden, nach einem hoffentlich langen, gesunden und erfülltem Leben irgendwann kommen. Der genaue Zeitpunkt ist unbekannt. Deshalb macht es Sinn, sich im Vorfeld mit dem Tod und Nachlass auseinander zu setzen - vorausgesetzt Sie möchten Teile Ihres Vermögens anderen hinterlassen. Die Beweggründe sind vielfältig. Das können beispielsweise die Umsetzung Ihres letzten Willens, das Wahren von Harmonie in der Familie und steuerliche Gründe sein. Mit letzterem ist die Reduktion oder gar Vermeidung von Erbschaftssteuer gemeint. Schließlich wurde das Vermögen, das vererbt werden soll, bereits versteuert. Trotz dieses Wissens ist der Tod oft ungeregelt. Gemeinsam ändern wir das.
Sprechen Sie mit uns: über Sie.
Der Bereich Finanzen beinhaltet im Grunde genommen alles rund um das Thema Geld. Ihre finanziellen Ziele stellen die Grundlage dar. Wir analysieren und bewerten Ihre aktuelle Situation. Danach erstellen wir Ihre Vermögens- bzw. Ruhestandsplanung und entwickeln Ihre persönliche Strategie, mit der Sie Ihre finanziellen Ziele erreichen werden. Dabei haben wir das große Ganze im Blick und stellen es leicht verständlich dar. Ihr Vermögen ist optimal gestaltet, Risiken sind minimiert und Vermögen unter Umständen steuerlich sinnvoll übertragen.
Der rechtliche Bereich umfasst insbesondere den Punkt „Vollmachten & Verfügungen“ in der Vermögens- oder Ruhestandsplanung. Für stetige Selbstbestimmung sind Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Testament sowie sonstige Regelungen bei Bedarf von besonderer Bedeutung.
Steuern finden in der entwickelten Strategie Berücksichtigung. Dazu zählt natürlich nicht nur die steuerliche Behandlung in dem Spar- und Entnahmeprozess, sondern auch wie man Vermögen steuerlich sinnvoll gestaltet an Angehörige – in der Regel an die nächste Generation – übertragen kann.
Persönlich in unserem Büro oder online per Video-Konferenz lernen wir uns kennen. Wir schauen, ob wir einander sympathisch sind, was Sie bewegt und was Sie von der Vermögensberatung erwarten. Danach erhalten Sie Ihr Honorarangebot.
Um Sie verstehen zu können, haben wir einige Fragen an Sie. Ihre persönlichen Analysedokumente erhalten Sie digital oder auf Wunsch per Post. Die Antworten finden Sie in vertrauter Umgebung, welche Sie uns dann zeitnah zukommen lassen.
Ihre Antworten und Unterlagen werten wir aus und erstellen Ihre persönliche Vermögens- oder Ruhestandsplanung. Es ist für uns Normalität, dass Ihre Wünsche und Ziele im Fokus stehen. Fragen klären wir telefonisch oder per E-Mail.
Die Vermögensberatung dauert etwa zwei Stunden. Wir präsentieren Ihnen die von uns entwickelte Strategie und besprechen mit Ihnen das weitere Vorgehen. Fragen, die Ihrerseits nach der Beratung auftreten, klären wir in einem Folgetermin.
Erst wenn all Ihre Fragen beantwortet und Änderungen besprochen sind, bereiten wir alles für die Umsetzung Ihrer Strategie vor. Dazu zählen das Auflösen von Verträgen, die Depoteröffnung, die Order und die Dokumentation der Vermögensberatung.
In der Vermögensverwaltung begleiten wir Sie bzw. Ihr Vermögen, ohne dass Sie die Kontrolle abgeben und den Überblick verlieren. Wir verbinden die Vorteile aus on- und offline. Egal wie, wir sind für Sie da - persönlich oder digital.
Ja. Dieser Durchführungsweg hat sich mittlerweile etabliert. Daher können wir bundesweit beraten.
Ja. Sie erhalten von uns direkt nach der Beratung zwei PDFs. Eines ist die Vermögens- oder Ruhestandsplanung und eines die Wissensvermittlung für Ihren Anlageerfolg.
Ihr Engagement beschränkt sich lediglich auf das Ausfüllen der Analysedokumente, Zusammenstellen der benötigten Unterlagen, Teilnahme an der Beratung sowie Nachbesprechung und Gegenzeichnen der Antragsdokumente.
Nein. Diese erfolgt ausschließlich durch unsere Kooperationspartner (Rechtsanwälte / Steuerberater).
Für den Bereich Vollmachten & Verfügungen mit einfachen Sachverhalten arbeiten wir mit JURA DIREKT zusammen. Für komplexere Angelegenheiten sowie der steuerlich sinnvollen Nachlassgestaltung kooperieren wir mit GKN.
Aktuelle Insights aus der Finanzbranche: