ERSTINFORMATION

RHEINPLAN hat eine Erlaubnis nach § 34h in Verbindung mit § 34f Absatz 1 Satz Nr. 1 (Investmentfonds) der Gewerbeordnung als Honorar-Finanzanlagenberater und ist mit der Registrierungsnummer D-H-142-ML22-99 bei der für die Erlaubnis nach § 34h der Gewerbeordnung zuständigen, folgenden Behörde inklusive vollständiger Adresse eingetragen: IHK Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln

Die Eintragung kann bei der Registerstelle des Vermittlerregisters überprüft werden:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin. Auskunft über Telefon 030/20308-0 oder Internet www.vermittlerregister.org

Informationen über die Vergütung

Die Vergütung für einmalige Beratungsaufträge (Anlagekonzept & Anlageberatung, Ruhestandsplanung & Vermögensberatung, optionale Zusatzleistungen) erfolgt durch ein Beratungshonorar in Form eines einmaligen Pauschalhonorars. Gibt der Kunde Betreuungs- bzw. Informationsdienstleistungen (Vermögensverwaltung) in Auftrag, berechnet sich das hierfür geschuldete Betreuungshonorar als monatliches Pauschalhonorar. Weitere Einzelheiten zur Höhe der Vergütung werden in der Honorarvereinbarung zwischen dem Kunden und RHEINPLAN individuell vereinbart. Die Vergütung wird grundsätzlich mit Rechnungsstellung fällig und ist auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen.

Sofern Zuwendungen von Dritten in Form von Provisionen erbracht werden, werden diese dem Kunden entweder ausbezahlt oder mit dem vereinbarten Honorar verrechnet. Darüber hinaus kann RHEINPLAN geringfügige nichtmonetäre Zuwendungen erhalten, z.B. in Form von Informations-/Vertriebsunterlagen zu der Anlage, Schulungen bzw. Seminaren zu den Merkmalen der Anlage sowie geringfügige Bewirtungen.

Wesentliche Merkmale der angebotenen Dienstleistungen

RHEINPLAN erbringt auf Grundlage einer Honorarvereinbarung Beratungsleistungen in Bezug auf Anlagegeschäfte. Dabei bewertet der Berater die persönlichen Verhältnisse des Kunden und erteilt diesem eine daran ausgerichtete Anlageempfehlung. Zudem informiert er den Kunden über die wesentlichen Merkmale der empfohlenen Finanzanlagen. Da RHEINPLAN ausschließlich vom Kunden vergütet wird und er verpflichtet ist, seiner Empfehlung eine hinreichende Anzahl der am Markt erhältlichen Finanzanlagen zugrunde zu legen, handelt es sich um eine unabhängige Anlageberatung.

Darüber hinaus kann der Kunde verschiedene Betreuungs- bzw. Informationsdienstleistungen (Vermögensverwaltung) beauftragen.

Reine Anlagevermittlungen (ohne Beratungsleistung und Geeignetheitsprüfung) werden grundsätzlich nicht durchgeführt.

Informationen über das Zustandekommen der Honorarvereinbarung, Widerrufsrecht

Die Honorarvereinbarung kommt nach allgemeinen Regeln durch Angebot und Annahme zustande. Dies ist dann der Fall, wenn sowohl dem Kunden als auch dem Berater ein jeweils von der anderen Partei unterzeichnetes Vertragsexemplar zugegangen ist.

Dem Kunden steht für die Honorarvereinbarung ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten sind der Widerrufsbelehrung zu entnehmen. Im Falle eines Widerrufs hat der Kunde Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen des Beraters zu zahlen, wenn er ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Berater vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung seiner Dienstleistung beginnt.

Laufzeit und Kündigung der Honorarvereinbarung

Die zwischen dem Kunden und dem Berater abzuschließende Honorarvereinbarung kann eine feste Mindestlaufzeit von – je nach Vereinbarung zwischen den Parteien – bis zu einem Jahr vorsehen. Die Honorarvereinbarung kann mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Sollte keine Kündigung erfolgen, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Kündigungen haben in Textform (z.B. E-Mail, Brief, Fax) zu erfolgen.

Vertrags- und Kommunikationssprache

Maßgebliche Sprache für das Vertragsverhältnis und die Kommunikation mit dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages ist Deutsch. Ebenso werden die vorliegenden Informationen und die Widerrufsbelehrung ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt.

Belehrung über Aufzeichnung von Telefongesprächen und sonstiger elektronischer Kommunikation

RHEINPLAN ist gesetzlich verpflichtet, telefonische Beratungsgespräche und elektronische Kommunikation mit Kunden zu Finanzanlagen aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen werden 10 Jahre gespeichert und stehen in diesem Zeitraum bei Nachfrage zur Verfügung. Widerspricht der Kunde einer Aufzeichnung von telefonischer und/oder elektronischer Kommunikation, ist eine Beratung auf dem vom Widerspruch betroffenen Kommunikationsweg nicht möglich.

Telekommunikationskosten

Eigene Kosten (z.B. für Telefongespräche) hat der Kunde selbst zu tragen. Darüber hinaus fallen keine zusätzlichen Telekommunikationskosten an.

Aufträge

Aufträge zur Durchführung von Anlagegeschäften kann der Kunde eigenständig ggf. mit Unterstützung seines Beraters direkt bei seiner Depotbank über das Online-Banking durchführen.

Wichtige Risikohinweise

Anlagegeschäfte sind spezifischen Risiken ausgesetzt, welche je nach Art des Finanzinstruments variieren. Der Wert eines Finanzinstruments unterliegt Schwankungen, auf welche der Honorarberater keinen Einfluss hat. In der Vergangenheit erwirtschaftete Erträge sind kein Indikator für zukünftige Erträge oder Wertsteigerungen. Weitere Einzelheiten sind den Verkaufsunterlagen des jeweiligen Finanzinstruments zu entnehmen.

Hinweis auf Steuern und weitere Kosten

Einkünfte aus Anlagegeschäften sind steuerpflichtig. Das Gleiche gilt für Gewinne aus der Veräußerung von Finanzinstrumenten. In der Regel wird die anfallende Steuer direkt von der Depotbank oder dem Emittenten an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Darüber hinaus können im Zusammenhang mit der Durchführung von Anlagegeschäften weitere Kosten entstehen (z.B. Depotgebühren, Produktkosten). Diese Kosten werden vom Berater weder erhoben noch abgeführt. Einzelheiten zur Höhe der Kosten sind den Kosteninformationen zu dem jeweiligen Finanzinstrument zu entnehmen, welche dem Kunden vor Durchführung des Anlagegeschäfts überlassen werden.

Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung

Bei Streitigkeiten kann sich der Kunde zum Zwecke der außergerichtlichen Streitbeilegung an folgende Schlichtungsstellen wenden:

Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung, Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg

Ombudsstelle des BVI, Bundesverband Investment und Asset Management e.V.: Unter den Linden 42, 10117 Berlin, Tel: +49 30 6 44 90 46-0, info@ombudsstelle-investmentfonds.de, https://www.ombudsstelle-investmentfonds.de

Ombudsstelle für Sachwerte und Investmentvermögen e.V.: Postfach 64 02 22, 10048 Berlin, Tel: 030 257 616 90, info@ombudsstelle.com

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@rheinplan.finance

Rechtsordnung/Gerichtsstand

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und dem Berater gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Kunde Kaufmann ist oder er über keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland verfügt, ist Gerichtsstand der Sitz von RHEINPLAN. Andernfalls richtet sich der Gerichtsstand nach den gesetzlichen Vorschriften.

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers: Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin
Geltungsraum der Versicherung: Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen

34h Gewerbeordnung, einsehbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de
FinVermV, einsehbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de

Beteiligungen

RHEINPLAN hält keine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder am Kapital eines anderen Unternehmens. Kein Unternehmen hält eine direkte oder indirekte Beteiligung an den Stimmrechten oder an dem Kapital von RHEINPLAN.

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